Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
a) Musste die Mitarbeiterin vom Flughafen wirklich einen Polizisten dazu holen??? Ist es Pflicht???
Ja, denn es wird eine Strafanzeige erstattet.
Grundlage:
Verordnung (EU) Nr. 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit der Kommission – 4. FLUGGÄSTE UND HANDGEPÄCK, 4.4 Verbotene Gegenstände a)......
Ich musste eine Anzeige (vom Polizisten im Flughafen erstellt) unterschreiben.
Ich bat um eine Kopie oder wollte ein Foto mit meinem Smartphone machen.
Der Polizist verweigerte beides!!!
Die Kopie erhalten Sie jederzeit au Antrag über die Polizei von der Staatsanwaltschaft - oder über einen Anwalt. Der Polizist darf nur das Sicherstellungsprotokoll Ihnen aushändigen. Alles andere entscheidet die Staatsanwaltschaft, damit hat der Polizist richtig gehandelt.
Eine Quelle gibt es dafür nicht, das ist der normale Ablauf, dass der Staatsanwalt entscheidet, was aus der Akte sie sehen dürfen und was nicht.
Ich überlege mir ein Führungszeugnis zu bestellen. Noch nicht entschieden...
Dürfte nichts Negatives drin stehen, aber lieber sicherheitshalber prüfen.
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=B55681BB598D666994F6
Warum? Sie sind ja noch nicht verurteilt worden, also steht das noch nicht dort drin!
Es war das SICHERSTELLUNGSPROTOKOLL - sehen Sie, habe ich ja gesagt, das darf er aushändigen!
Ich unterschrieb auch dies. Bekam hiervon aber dieses Mal eine Kopie vom Polizisten ! ! !
Nun fühlte ich mich richtig verarscht. Wo ist die versteckte Kamera?
2 Ausdrucke musste ich unterschreiben, aber nur von einem bekomme ich eine Kopie bzw. dürfte ein Foto davon machen.
Ist so und ist auch richtig so! S.O.
Man lächelt freundlich und denkt sich seinen Teil, weil Stress/Ärger mit dem Polizisten mir nur wenige Minuten vor dem Abflug weitere Probleme/Kosten bringen könnten.
Der Staatsanwalt würde mich kontaktieren, sagte der Polizist.
Er nahm auch meine Mobilfunktelefonnummer mit auf. Der Staatsanwalt würde mich anrufen.
Eher nicht, die Staatsanwaltschaft ruft nicht an.
Meine deutsche SIM-Karte wird in Zukunft öfter und länger durch eine ukrainische SIM-Karte ersetzt, weil ich meine Partnerin in der Ukraine öfter besuchen werde. Ich nehme dann die deutsche SIM-Karte raus. Bin somit unter deutscher Telefonnummer für niemanden erreichbar.
3. FRAGE:
a)
Ruft mich ein Staatsanwalt wegen dieser Kleinigkeit wirklich an oder bekomme ich eher einen Brief? Sie erhalten Post von der Polizei, dort können Sie eine Aussage machen. Von der Staatsanwaltschaft erhalten Sie wenn eine Anklage und vom Gericht einen Strafbefehl oder die Ladung vom Gericht.
Das Pfefferspray ist meins, dies lässt sich nicht leugnen. Wozu noch ein Anruf?
Wird ja auch nicht gemacht!
b)
Flughafen ist in Hamburg. Ich komme aus einer anderen Stadt.
Welcher Staatsanwalt wird mich WIE und WANNN kontaktieren?
Einer aus Hamburg oder aus meiner Stadt? WIE? WANN?
Keine, wenn ist aber die Staatsanwaltschaft am Tatort zuständig. Oder, wenn minderjährig, am Wohnort.
Das Bußgeld/Kosten werde wohl EIN MONATSNETTOGEHALT betragen, meinte der Polizist.
Dies ist unglaublich teuer für eine kleine Pfefferspraydose (30-50 ml?), die bereits nach wenigen Sekunden leer ist.
Es ist mit 30 Tagessätzen zu rechnen, was einem Monatsgehalt entspricht, aber das ist dann kein Bußgeld, sondern eine Geldstrafe. Ab 90 Tagessätzen sind Sie vorbestraft.
a) Wo (Gesetz, Verordnung, ...) ist die HÖHE von dem Bußgeld geregelt? Kein Bußgeld, Strafe, legt der Richter nach Ermessen fest, ggf. auch Haft bei Vorstrafen!!!
Wie viel muss ich zahlen? Nur durch Gerichtsurteile ist die Höhe bestimmt?
Das weiss man so nicht. Aber ich schätze 30 Tagessätze.
c) Wird evtl. noch ein sehr teures GUTACHTEN von meinem Pfefferspray (gekauft in der Ukraine) folgen oder wird es nicht gebraucht?
denke nicht
Ich habe nicht gewußt, dass ich es in der dicken Winterjacke habe. Ein saublödes Versehen.
Jas doof, schützt aber vor Strafe nicht.
Mein Rat: Anwalt einschalten! der kann die Akte einsehen, den Sachverhalt prüfen und ggf. eine Einstellung erreichen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider sind Antworten auf meine Fragen offen geblieben.
I: Zu 2. FRAGE:
„Die Kopie erhalten Sie jederzeit au Antrag über die Polizei von der Staatsanwaltschaft - oder über einen Anwalt. Der Polizist darf nur das Sicherstellungsprotokoll Ihnen aushändigen.
Alles andere entscheidet die Staatsanwaltschaft, damit hat der Polizist richtig gehandelt.
Eine Quelle gibt es dafür nicht, das ist der normale Ablauf, dass der Staatsanwalt entscheidet, was aus der Akte sie sehen dürfen und was nicht."
a) Keine Quelle in einem Rechtsstaat? Der Staatsanwalt arbeitet doch nicht im rechtsfreien Raum.
BITTE sehen Sie nach. Es war eine meiner Fragen!
Ich habe die Strafanzeige unterschreiben müssen, aber darf mir keine Kopie machen? Klingt...
Hätte ich die Strafanzeige wirklich SOFORT vor Ort unterschreiben müssen oder hätte ich es verweigern können? Erst einen Rechtsanwalt zur Unterstützung nehmen dürfen?
Ob ich die Unterschrift verweigere oder in China platzt ein Kaffe-Sack. Ist eigentlich egal.
Der Polizist ist Zeuge und Polizisten wird vor Gericht FAST IMMER von Richter/in geglaubt.
Meine Unterschrift war somit eigentlich unwichtig.
II: Zu der 4. FRAGE:
„Es ist mit 30 Tagessätzen zu rechnen, was einem Monatsgehalt entspricht, aber das ist dann kein Bußgeld, sondern eine Geldstrafe. Ab 90 Tagessätzen sind Sie vorbestraft."
„Wie viel muss ich zahlen? Nur durch Gerichtsurteile ist die Höhe bestimmt?
Das weiss man so nicht. Aber ich schätze 30 Tagessätze."
Rechtsfreier Raum?
Wie wird die Höhe ermittelt? Rechtsgrundlage?
Irgendwo muss es ja eine Rechtsgrundlage geben oder „würfelt" der Staatsanwalt die Höhe?
BITTE sehen Sie nach. Es war eine meiner Fragen!
III:
„Mein Rat: Anwalt einschalten! der kann die Akte einsehen, den Sachverhalt prüfen und ggf. eine Einstellung erreichen."
Noch habe ich kein Aktenzeichen. Staatsanwalt wird wohl noch ein paar Tage oder Wochen benötigen, um mir zu schreiben.
Sollte ich nicht erst einmal abwarten bis ich Post vom Staatsanwalt bekomme?
Dann mit dem Schreiben (Strafe, ...) zu einem Rechtsanwalt gehen, falls Geldstrafe zu teuer ausfällt.
IV:
Gibt es zu meinem Fall nicht evtl. ähnliche Fälle, die im Auto, Jacke, ... ein nicht erlaubtes Pfefferspray dabei hatten, wovon sie nichts wussten?
Wie hoch fiel bei denen die Strafe aus?
Das ja falsch, dass Sie nochmal bezahlen müssen, wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider sind Antworten auf meine Fragen offen geblieben.
I: Zu 2. FRAGE:
„Die Kopie erhalten Sie jederzeit au Antrag über die Polizei von der Staatsanwaltschaft - oder über einen Anwalt. Der Polizist darf nur das Sicherstellungsprotokoll Ihnen aushändigen.
Alles andere entscheidet die Staatsanwaltschaft, damit hat der Polizist richtig gehandelt.
Eine Quelle gibt es dafür nicht, das ist der normale Ablauf, dass der Staatsanwalt entscheidet, was aus der Akte sie sehen dürfen und was nicht."
a) Keine Quelle in einem Rechtsstaat? Der Staatsanwalt arbeitet doch nicht im rechtsfreien Raum.
BITTE sehen Sie nach. Es war eine meiner Fragen!
Das ist so, welche Quelle soll es denn geben? Der Polizist hat eine Strafanzeige erstellt. Die Beschuldigungen wurden Ihnen eröffnet, die meisten Menschen bekommen jedoch bis zur Vorladung bei der Polizei das gar nicht mit. Dann holt man sich über den Anwalt die Akte und sieht ja spätestens dann, was dort vermerkt wurde. Es könnte ja auch der Ermittlungszweck gefährdet werden, daher bekommen die meisten das gar nicht mit.
Ich habe die Strafanzeige unterschreiben müssen, aber darf mir keine Kopie machen? Klingt...Naja, wer unterschreibt auch so etwas? Also das hat man doch unzählige Male im Krimi gesehen, dass man ohne seinen Anwalt gar nichts sagt - Sie sind der erste in 20 Jahren, der die eigene Anzeige gegen sich selber unterschreibt. Aussagen machen viele, aber das dann auch noch zu unterschreiben....
Hätte ich die Strafanzeige wirklich SOFORT vor Ort unterschreiben müssen oder hätte ich es verweigern können? Erst einen Rechtsanwalt zur Unterstützung nehmen dürfen? Ja genau! Aber nun zu spät!
Ob ich die Unterschrift verweigere oder in China platzt ein Kaffe-Sack. Ist eigentlich egal.
Der Polizist ist Zeuge und Polizisten wird vor Gericht FAST IMMER von Richter/in geglaubt.
Meine Unterschrift war somit eigentlich unwichtig.
Nein, Ihre Unterschrift ist ein Geständnis und damit braucht man noch nicht einmal Zeugen - die Verurteilung ist hier so sicher wie nichts - außer Sie versuchen über einen Anwalt das Geständnis zu widerrufen. Ohne Unterschrift hätte man die Zeugen benötigt!
II: Zu der 4. FRAGE:
„Es ist mit 30 Tagessätzen zu rechnen, was einem Monatsgehalt entspricht, aber das ist dann kein Bußgeld, sondern eine Geldstrafe. Ab 90 Tagessätzen sind Sie vorbestraft."
„Wie viel muss ich zahlen? Nur durch Gerichtsurteile ist die Höhe bestimmt? Ja, Rechtsprechung und Erfahrung
Das weiss man so nicht. Aber ich schätze 30 Tagessätze."
Rechtsfreier Raum? ??? Wohl nicht, sondern Rechtsprechung. Nicht alles steht im Gesetz...bevor Sie solche Sachen schreiben wie rechtsfreier Raum, informieren Sie sich doch erst mal über den Unterschied zwischen Legislative und Judikative.
Wenn alles im Gesetz stünde, bräuchte man keine langen Gerichtsverfahren.
Wie wird die Höhe ermittelt? Rechtsgrundlage? s.o. von der Rechtsprechung anhand vergleichbarer Fälle, die Schwere der Tat, die Vorbestrafung...
Irgendwo muss es ja eine Rechtsgrundlage geben oder „würfelt" der Staatsanwalt die Höhe? Wohl kaum ;-))))))
BITTE sehen Sie nach. Es war eine meiner Fragen!
s.o.
III:
„Mein Rat: Anwalt einschalten! der kann die Akte einsehen, den Sachverhalt prüfen und ggf. eine Einstellung erreichen."
Noch habe ich kein Aktenzeichen. Staatsanwalt wird wohl noch ein paar Tage oder Wochen benötigen, um mir zu schreiben.
Sollte ich nicht erst einmal abwarten bis ich Post vom Staatsanwalt bekomme? Nein, jetztv schon
Dann mit dem Schreiben (Strafe, ...) zu einem Rechtsanwalt gehen, falls Geldstrafe zu teuer ausfällt.
IV:
Gibt es zu meinem Fall nicht evtl. ähnliche Fälle, die im Auto, Jacke, ... ein nicht erlaubtes Pfefferspray dabei hatten, wovon sie nichts wussten?
Wie hoch fiel bei denen die Strafe aus?
Das bringt ihnen gar nichts, im Strafrecht orientiert sich die Strafe am Täter...ob er reuig ist, den Schaden wiedergutmacht, vorbestraft ist, das mehrfach macht, welcher Richter gerade entscheidet, das wird alles ermittelt.