Mein Sohn ist Deutscher und hat nun zusammen mit einer Frau mit ungarischem Pass ein Kind seit wenigen Wochen, sie sind kein Paar.
Die Frau erhoffte sich über das Kind in Deutschland bleiben zu können. Mein Sohn wollte das Kind nicht und sie hat sich unerwünscht bei ihm eingenistet. Aus moralischen Gründen hat er bisher für alles gesorgt.
Da sein Vater Amerikaner ist, möchte er nun die amerikanische Staatsbürgerschaft annehmen und somit könnte das Kind auch Amerikaner werden. Das Ganze will er wegen den hohen Unterhaltsforderungen in Deutschland!
Kann sie dann überhaupt in Deutschland bleiben? Was ist in so einem Fall überhaupt machbar?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Kann sie dann überhaupt in Deutschland bleiben?
Ja. Solange Ihr Sohn die Vaterschaft anerkannt hat, dann hat das Kind die Deutsche Staatsangehörigkeit erworben (§ 4 Abs. 1 S. 1 StAG).
Aus diesem Grunde hat die Mutter einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG
. Dieses Recht steht allen Elternteilen eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge.
Was ist in so einem Fall überhaupt machbar?
Ihre Frage verstehe ich nicht. In welcher Hinsicht?
Wenn Sie fragen, ob Ihr Sohn die Ausreise der Kindesmutter erzwingen kann, die Antwort ist nein.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Unterhaltsansprüche des Kindes sich nicht nach dessen Staatsangehörigkeit richten, sondern nur nach dem gewöhnlichen Aufenthalt.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid