Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt.
In wie weit an Sie Informationen über den Widerruf einer Bewährung herausgegeben werden, hängt von Ihrem Status in dem entsprechenden Verfahren ab.
Als Verurteilter können Sie schriftlich bei Gericht unter Angabe des entsprechenden Aktenzeichens eine Anfrage stellen. Anwaltliche Hilfe Telefonische Auskünfte wird man Ihnen aus Datenschutzgründen jedoch nicht geben.
Als Unbeteiligter wird man Ihnen eine entsprechende Auskunft nicht geben.
Sollten Sie von einem evtl. Widerruf betroffen sein, würde Ihnen der entsprechende Beschluss postalisch übersandt werden, so dass Ihr Postzustellungsbevollmächtigter Kenntnis davon haben müsste.
Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
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