Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Kann man im Gesellschaftervertrag Regelungen treffen, sodass der Firmenanteil bei evtl. Scheidung nicht betroffen ist?
Nein. Das können Sie nicht, weil dies ein sogenannter Vertrag zu Lasten Dritter wäre. Diese Verträge sind unzulässig. Hier wäre ein solcher Gesellschaftsvertrag zu Lasten des Ehepartners geschlossen worden, weil der Ehepartner nach dem Gütergemeinschaftsrecht Anspruch auf die Hälfte des Gesamtvermögens hat. So wären ihm aber durch die eingezogenen Gesellschaftsteile, die Hälfte des Gesellschaftsvermögen entzogen. Dies kann nicht durch einen Vertrag von Gesellschaftern vereinbart werden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann nicht eine mündliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
MIt freundlichen Grüßen
Edin Koca
Rechtsanwalt
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