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Ausfallgebühr - Nagelstudiobesuch

| 17. Juni 2021 12:29 |
Preis: 25,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Wie hoch kann ich ein Ausfallhonorar im Nagelstudio ansetzen?

Die Höhe eines Ausfallhonorars im Nagelstudio ist nicht gesetzlich festgelegt und kann daher grundsätzlich frei vereinbart werden. Es sollte jedoch angemessen sein und darf nicht den Charakter einer Strafzahlung haben. Das Gesetz sagt: "Er (der Dienstleister) muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt." Wenn Sie den Termin also anderweitig noch vergeben können, dann können Sie kein Ausfallhonorar ansetzen.

Guten Tag, ich bin selbständig, habe Kleingewerbe (Home Nagelstudio). Leider passiert es oft, dass die Kundinnen die Termine nicht einhalten, auch die nicht absagen, kommen dann einfach nicht, ohne Bescheid zu geben. Da mir meine Zeit wichtig ist, möchte ich Ausfallgebühr einführen, sodass wenn die sich nicht melden und nicht spätestens 24 Std. vor dem Termin mir Bescheid geben, dann wird eine Ausfallgebühr in den Rechnung gestellt.
Wie hoch darf die Ausfallgebühr sein?
Eine Modellage kostet 35€ bei mir

Mit freundlichen Grüßen

17. Juni 2021 | 12:59

Antwort

von


(550)
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52428 Jülich
Tel: 0246197420
Web: https://www.ratimrecht.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die von Ihnen beschriebene Situation ist leider ein sehr häufig anzutreffendes Phänomen und damit auch Gegenstand diverser Gerichtsentscheidungen gewesen.

Wichtig ist, dass Sie mit jeder Kundin eine entsprechende schriftliche Vereinbarung treffen, damit die Kundin dann -wenn sie nicht rechtzeitig absagt und sich damit gem. § 615 BGB in Annahmeverzug befindet- Ihnen den Schadensersatz in Form des Ausfallhonorars zahlen muss.

Hierauf muss die Kunden explicit hingewiesen werden und ihr auch ein Exemplar der schriftlichen Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Die Einzelheiten der Absage ,also mindestens 24 Stunden vorher, müssen ebenfalls schriftlich festgehalten werden.

Wenn dann der Termin dennoch nicht fristgerecht abgesagt, so gibt es keine festen Regeln hinsichtlich der Höhe der "Ausfallgebühr".

Das Gesetz sagt:

"Er (der Dienstleister) muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt."

Wenn Sie den Termin also anderweitig noch vergeben können, dann können Sie kein Ausfallhonorar ansetzen.

Ansonsten halte ich ein Ausfallhonorar von 15 Euro durchaus für angemessen.

Ich hoffe, Ihnen hiermit vorab geholfen zu haben und stehe für kostenfreie Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein



Rechtsanwalt Thomas Klein
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Bewertung des Fragestellers 17. Juni 2021 | 13:09

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