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Ausbildungskosten von HGB 84 zurückfordern ?

31. Oktober 2005 10:37 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann

Im geschlossenen Handelsvertretervertrag mit einem bekannten Staubsauger/Küchenhersteller(xx) steht: Die Ausbildungskosten belaufen sich auf 2400 Euro. Diese Kosten werden von xx übernommen, sofern der HV min. 12 Mon. aktiv für xx tätig bleibt. Bei vorzeitigem Ausscheiden sind anteilige Kosten i.H.v 1200 Euro zurückzuzahlen. Die Rückzahlung reduziert sich mit jedem Monat um 100 Euro.

Nach genau 3 Monaten wurde der Vertrag in gegens. Einvernehmen gelöst. Jetzt fordert xx ein Rückzahlung von 900 Euro.

Ist die Forderung berechtigt oder lohnt es dies in Frage zu stellen?

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich sogleich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben summarisch beantworten möchte.

Diese Rückforderung ist aufgrund der vertraglichen Regelung zweifelsohne rechtens. Im übrigen sind entsprechende Klauseln auch üblich und wirksam. Die einzige Möglichkeit sehe ich darin, dass Sie Ihrerseits ggf. prüfen, ob Ihnen nicht schon ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB zusteht, den Sie dann verrechnen könnten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine hilfreiche, erste Orientierung gegeben zu haben. Für eine abschließende Antwort sollten Sie aber den Vertrag von einem Rechtsanwalt vor Ort prüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-

<A href="http://www.anwaltskanzlei-hellmann.de">www.anwaltskanzlei-hellmann.de</A>
<A href="mailto:mail@anwaltskanzlei-hellmann.de">E-Mail an Rechtsanwalt Hellmann</A>

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