Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Auf den Anzahlungsbetrag bleibt die MwSt. 16%. Somit geht es nur um die Restzahlung. Nur auf diesen Betrag kann und muss dann der Ausbauer die 19% berechnen. Die 3% Differenz können Sie als Schadensersatz geltend machen. Dabei wird zuerst vermutet, dass der Ausbauer die Verzögerung zu vertreten hat. Er kann allerdings diese Vermutung entkräften, wenn er beweist, dass er aus den Umständen, die er nicht verschuldet hat, nicht in der Lage war, den Auftrag bis Ende Dezember durchzuführen. Das bezweifle ich, weil als Unternehmen trägt er das Risiko, dass seine Mitarbeiter krank sind und er in solchen Fällen einen Ersatz finden muss.
Ich empfehle Ihnen daher, ihn darauf hinweisen und darum bitten, dass er Ihnen einen Rabat in Höhe der Differenz in Endabrechnung stellt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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