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Auftragsbestätigung 16% MwSt

14. Dezember 2020 10:19 |
Preis: 35,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwältin Liubov Zelinskij-Zunik, M.mel.

Zusammenfassung

Schadensersatz wegen Erhöhung der Mehrwertsteuer

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Auftragsbestätigung von Juli 2020 über einen Fahrzeugausbau mit einem 16% MwSt-Betrag. Das Lieferdatum auf diesem Bestätigungsschreiben ist Oktober 2020. Eine Anzahlung wurde Bereits im Juli 2020 geleistet. Auf dem Auftragsbestätigungsschreiben sind der Nettowert, der MwSt Betrag (16%) sowie der Bruttowert aufgeführt.

Durch Verzögerungen auf Seiten des Ausbaues bzw. dessen Lieferanten und durch Krankheit einzelner Monteure des Ausbauers, verzögert sich der Ausbau jetzt bis mindestens Januar 2021. Somit wären ja wieder 19% MwSt Pflicht gültig. Allerdings habe ich diese Verzögerung nicht zu Verantworten. Lediglich der Ausbauer bzw. dessen Lieferanten tragen die Verantwortung.

Habe ich in dieser Sache einfach Pech? Oder gibt es Möglichkeiten für mich?

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort.

Viele Grüße

Einsatz editiert am 14.12.2020 13:28:47

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Auf den Anzahlungsbetrag bleibt die MwSt. 16%. Somit geht es nur um die Restzahlung. Nur auf diesen Betrag kann und muss dann der Ausbauer die 19% berechnen. Die 3% Differenz können Sie als Schadensersatz geltend machen. Dabei wird zuerst vermutet, dass der Ausbauer die Verzögerung zu vertreten hat. Er kann allerdings diese Vermutung entkräften, wenn er beweist, dass er aus den Umständen, die er nicht verschuldet hat, nicht in der Lage war, den Auftrag bis Ende Dezember durchzuführen. Das bezweifle ich, weil als Unternehmen trägt er das Risiko, dass seine Mitarbeiter krank sind und er in solchen Fällen einen Ersatz finden muss.
Ich empfehle Ihnen daher, ihn darauf hinweisen und darum bitten, dass er Ihnen einen Rabat in Höhe der Differenz in Endabrechnung stellt.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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