Mir wurde ein Teilzeitjob in den Niederlande angeboten. Ich wohne in Deutschland und würde, da ich in Grenznähe lebe, dort auch weiterhin wohnen bleiben. Kann ich zu einem Teilzeitjob in den Niederlande Aufstockung gemäß Hartz IV erhalten oder ist ein Teilzeitjob in Deutschland hierfür Voraussetzung?
sogenannte aufstockende Leistungen nach dem SGB II können Sie auch erhalten, wenn Sie in den Niederlanden einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Da Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland behalten, sind Sie den Grunde nach leistungsberechtigt.
Anzurechnen ist natürlich dann auf den Bedarf Ihr Einkommen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dieses in den Niederlanden oder in Deutschland erzielt wird.