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Aufstellung eines Komposthaufens zulässig?

28. Juni 2006 13:04 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Der Hausmeister einer 10 ME zählenden Eigentümergemeinschaft,hat ein halbes Jahr nach Fertigstellung des neu errichteten Hauses einen Komposthaufen auf dem Gemeinschaftsgrundstück errichtet.Dieser ist nicht nur äußerlich nicht gerade eine Augenweide, sondern "sticht" förmlich ins Auge, wenn man entspannt auf dem Balkon sitzen, und sich erholen möchten.Leider gelingt dies nur bedingt bis gar nicht angesichts des unschönen Anblicks... Die Errichtung des Haufens wurde weder durch die Eigentümer beschlossen, noch war die Errichtung in der Baubeschreibung zu den Kaufverträgen enthalten. Der Hausmeister ist der Sohn des ersten Verwalters der Anlage.Der erste Verwalter ist der Teilende Eigentümer und gleichzeitig auch der Bauträger.

Kann durch die Eigentümer die Beseitigung des Komposthaufens verlangt und ggf.durch Gerichtsbeschluß erzwungen werden?

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:

Sie können als Eigentümergemeinschaft hinsichtlich des Standortes oder ob überhaupt ein Komposthaufen bestehen soll, einen Mehrheitsbeschluss fassen. Schließlich ist der Komposthaufen nicht zwingend erforderlich.

Dieser Beschluss der Wohnungseigentümer muss dann auch vom Verwalter ausgeführt werden, d.h. er muss den Hausmeister dann anweisen, dass der Komposthaufen entfernt wird.

Über diese Verpflichtung des Hausverwalters können Sie beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt auch eine Entscheidung beantragen.

Abschließend rate ich Ihnen, das Gespräch zu suchen, um gemeinsam mit Hausmeister, Verwalter und Eigentümergemeinschaft eine Lösung zu finden.

Ich hoffe, Ihnen mit meine Ausführungen eine erste Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Nicole Maldonado

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