Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:
Sie können als Eigentümergemeinschaft hinsichtlich des Standortes oder ob überhaupt ein Komposthaufen bestehen soll, einen Mehrheitsbeschluss fassen. Schließlich ist der Komposthaufen nicht zwingend erforderlich.
Dieser Beschluss der Wohnungseigentümer muss dann auch vom Verwalter ausgeführt werden, d.h. er muss den Hausmeister dann anweisen, dass der Komposthaufen entfernt wird.
Über diese Verpflichtung des Hausverwalters können Sie beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt auch eine Entscheidung beantragen.
Abschließend rate ich Ihnen, das Gespräch zu suchen, um gemeinsam mit Hausmeister, Verwalter und Eigentümergemeinschaft eine Lösung zu finden.
Ich hoffe, Ihnen mit meine Ausführungen eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Nicole Maldonado
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