Sehr geehrte Rechtsuchende,
Ihre Informationen enthalten keine Auskunft darüber, wer Erbe nach dem Ableben Ihre Großmutter geworden ist. Ich gehe davon aus, dass Ihr Großvater und die aus der Ehe stammenden Kinder, dass heißt Ihr Vater und die beiden Tanten Erben geworden sind. Die Nacherben bleiben vorerst außen vor, da diese erst nach Ableben der Vorerben erben.
Bisher erfolgt eine Erbteilung wie folgt:
1. Großvater 1/2
2. Ihr Vater 1/6
3. Ihr erste Tante 1/6
4. Ihre (verstorbene Tante) 1/6
In die Erbengemeinschaft sind nunmehr der Ehemann und die Kinder der verstorbenen Tante eingetreten.
Diese werden Mitglieder der Erbengemeinschaft und zwar erben diese den Auseinandersetzungsanteil der verstorbenen Tante.
Sie erben nicht direkt die Forderung aus dem Sparkonto. Hierzu wurde ein unregelmäßiger Verwahrvertrag bei dem Sparinstitut zwischen der verstorbenen Tante und dem Geldinstitut geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet ein Abrede:
Auszahlung an die Erbengemeinschaft im Rahmen der Auseinandersetzung. Bis dato ist das Konto mit dem Sperrvermerk gesehen.
Die Mitglieder der Erbengemeinschaft können Ihren Auszahlungsanspruch nur erfolgreich durchsetzen, wenn die Erbengemeinschaft aufgelöst und die Bedingung zur Auszahlung erfüllt wird.
Die Erben müssen unter Vorlage des Erbscheines gemeinsam die Auszahlung schriftlich bei der Bank beantragen. Eine Vertretung geht nur dann, wenn der Vertreter ein notariell aufgenommene Vollmacht des Vertretenen vorlegt.
Willigt ein Erbe nicht ein, so muss gegen ihn ein Klageverfahren auf Ersetzung seiner Erklärung geführt werden.
Dazu sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen.
Diese Ersetzung ist an Bedingung geknüft, die in einem Nachlassverfahren geprüft und Erfüllt werden müssen.
Erst wenn die Erben gemeinschaftlich den Antrag auf Auszahlung entsprechende ihrer Erbquote stellen, kann der Sperrvermerk aufgehoben und der Betrag ausgezahlt werden.
Ich hoffe Ihre Frage ist damit beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Rogge
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Balan Stockmann & Partner
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