Sehr geehrter Rechtssuchender,
zunächst rate ich Ihnen keine "Gegenanzeige" zu erstatten. Dies wird häufig als "Retourkutsche" angesehen.
Sie sollten sich aber sicherheitshalber an einen Anwalt wenden.
Zu Ihren Fragen:
Ich gehe davon aus, daß beide - Sie und der andere Verkehrsteilnehmer - alleine in den jeweiligen Wagen waren.
Für diese Behauptung - Sie seien "voll Stoff rückwärts gefahren" müßte deutliche Anzeichen an dem PKW des anderen ersichtlich sein. Daher sollten Sie Ihren PKW sicherheitshalber photographieren und dieses Photo zur Polizei schicken. Sie können der Polizei auch anbieten, daß Sie den Wagen zur Begutachtung vorbeibringen. Die Polizei erkennt, ob die Stoßstange ausgetauscht wurde und ob überhaupt Schäden vorhanden sind. Daher sollten Sie den Wagen auch nicht in die Werkstatt bringen, da Sie damit Ihre Beweislage verschlechtern.
Der andere PKW - Fahrer hat für den gesamten Vorfall und die Schadenshöhe - in einem etwaigen Zivilprozeß - die Beweislast.
Im übrigen: wenn der PKW - Fahrer hinter Ihnen gefahren ist, dann muß er an Kreuzungen damit rechnen, daß der Vordermann anhält um dem Gegenverkehr Vorfahrt zu gewähren.
Als was müssen Sie tun:
1. Zu einem Anwalt gehen und mit Ihm die Angelegenheit besprechen. Die Forderung des Gegners würde ich zunächst ignorieren. Sie sollten mit diesem überhaupt nicht mehr sprechen, sondern die Angelegenheit nur über den Anwalt regeln.
2. Nicht in die Werkstatt fahren.
3. ggf. der Polizei anbieten, den Wagen vorbeizubringen, damit dieser begutachtet werden kann.
Ich hoffe Ihnen erste Hinweise gegeben zu haben.
Sollten Sie Rückfragen oder eine weitergehende Beratung wünschen, so stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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