ich in Mai 2014 nach Deutschland eingereist (Ausländische Student) und habe erst im September 2014 mit dem Studienkolleg angefangen. Danach habe ich ein Semester Mechatronik studiert und habe aufs Medizinstudium gewechselt. Ich befinde mich derzeit im 17. Hochschulsemester und brauche aber noch 2 Semester (WS 23/24 und SS24) fürs Praktisches Jahr damit ich fertig bin. Die dritte und letzte Staatsärztlicheprüfung wäre aber in november/Dezember 2024.
Mit den Studienkolleg (Deutschkurs) komme ich auf 18 Semester. wenn ich die anstehende Semestern dazufüge wäre das 20 Semestern (10Jahren) insgesamt
Mein Problem ist folgendes; ich muss mein Visum in Juli 2023 verlängern und möchte wissen ob meinen Antrag (Verlängerung bis Dezember 2024) abgelehnt wird, weil ich die 10 Jahren überschreite. Welche Wege werden vor mir stehen, wenn es den Fall wäre? Wird der Studienzeit nach Semestern oder nach Aufenthaltsdauer angerechnet?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Aufenthaltstitel wird zweckgebunden erteilt, und so in Ihrem Fall offenbar zum Zweck des Vollzeitstudiums an einer staatlichen Hochschule, wobei der Besuch eines Studienkollegs als studienvorbereitende Maßnahme von dem Aufenthaltszweck des Studiums umfasst wird.
Die Dauer des Aufenthaltstitels wird in der Regel nach Jahren bemessen, das Studium wird in Semestern berechnet.
Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich und muss beantragt werden, wenn der Aufenthaltszweck - mit dem Ziel der Absolvierung des Studiums - noch nicht erreicht ist, jedoch in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann und die Verlängerung von der Behörde zuvor auch nicht ausgeschlossen worden ist.
Die Ausländerbehörde kann für die Beurteilung der Frage, ob eine zeitangemessene Erreichung des Aufenthaltszwecks durch Sie noch möglich ist, ggfls. durch Nachfrage bei der Hochschule feststellen.
In Ihrem Fall dürfte angesichts der generellen Dauer eines Medizinstudiums und Ihres dann doch eher zeitnahen Abschlusses davon auszugehen sein, so dass die Verlängerung erteilt werden sollte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.