Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Da ihren Angaben leider nichts entnehmen ist, dass Sie gegen die Prüfungsentscheidung binnen eines Monats oder bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung binnen eines Jahres Widerspruch eingelegt haben, sehe ich nach drei Jahren keine Möglichkeit mehr, das Abitur anzufechten.
Die Bekanntgabe der Abitursprüfung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Widerspruch eingelegt werden muss, falls sie angefochten werden soll.
Ich hoffe ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt- Syroth
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
Hauptstraße 3
64665 Alsbach-Hähnlein
Tel: 06257-506060
Web: http://www.kanzlei-diefenbach.de
E-Mail:
Hallo Frau Draudt-Syroth,
gegen drei Prüfungen habe ich innerhalb eines Monats eigenständig Einspruch erhoben, was jedoch erfolglos war.
Wie sehen Sie hier die Chancen? Könnte ich gegen das Ergebnis meiner Anfechtungen nach drei Jahren noch klagen?
Mit freundlichen Grüßen,
Fragensteller
Nein, leider nicht, da die Klagefrist 1 Jahr ist