Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Am einfachsten ließe sich Ihr Vorhaben in die Tat umsetzen, wenn Sie und Ihr Verlobter heiraten würden. Dann könnte sich Ihr Verlobter beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes anmelden, bekäme von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über sein Aufenthaltsrecht in Deutschland nach dem FreizügG-EU und könnte diese Bescheinigung bei dem Arbeitsamt vorlegen, wo ihm eine Arbeitserlaubnis für Deutschland ausgestellt würde. Hierauf hätte Ihr Verlobter aufgrund der Heirat einen Anspruch, er könnte dann jegliche Erwerbstätigkeit ausüben. Welche Staatsangehörigkeit Sie haben, ist dabei irrelevant.
Wenn Sie noch nicht heiraten möchten, aber in Deutschland zusammenleben möchten, dann müsste Ihr Verlobter für jeglichen Arbeitsplatz, den er annehmen wollte, eine Genehmigung der Agentur für Arbeit, also des Arbeitsamtes, beantragen. Dies würde sich so gestalten, dass Ihr Verlobter zunächst einen Arbeitsplatz finden müsste, vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Genehmigung dieser Erwerbstätigkeit stellen müsste und den Arbeitsplatz nur dann annehmen dürfte, wenn die Genehmigung erteilt wird. Die Genehmigung wird erteilt, wenn feststeht, dass keine Personen des deutschen oder EU-Arbeitsmarkts (ohne die neuen Mitgliedstaaten) für den Arbeitsplatz zur Verfügung stehen und es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis zu üblichen Konditionen handelt. Es ist in der Regel sehr schwierig, an eine solche Genehmigung zu gelangen.
Ob Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen können oder nicht, kann ich Ihnen aus der Entfernung nicht sagen. Fragen Sie hierfür bitte bei Ihrer Ausländerbehörde nach.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
Vielen Dank fuer die schnelle Antwort.
Soviel wie ich verstanden habe durch Heirat koennen wir ganz normal wie eine Familie in Deutschland zusammenleben und wird er eine Arbeitserlaubnis fuer jede Erwerbstaetigkeit bekommen.
Meine Nachfrage ist:Spielt eine Rolle wo wir uns heiraten wuerden/in Deutschland oder in Bulgarien/?
Mfg.
Sie haben mich richtig verstanden. Wo Sie heiraten, ist grundsätzlich irrelevant, aus praktischen Gründen vorzuziehen wäre aber eine Heirat in Deutschland, weil Sie sich dann Diskussionen mit der Ausländerbehörde und dem Arbeitsamt betreffend die Gültigkeit der Heirat in Deutschland ersparen. Wenn Sie in Bulgarien heiraten würden, könnten sich Ihnen noch einige bürokratische Hindernisse - Anerkennung der Heirat in Deutschland - stellen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft!
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)