Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten.
Es wird wohl so sein, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis an einen Arbeitgeber gebunden ist. Dazu schauen Sie direkt in Ihre Aufenthaltserlaubnis. Dort müsste dies vermerkt sein.
Um den Arbeitgeber zu wechseln sollten Sie einen schriftlichen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen. Die Ausländerbehörde wird die Bundesagentur für Arbeit beteiligen müssen. Sofern diese grünes Licht gibt sollte die Ausländerbehörde dem Antrag stattgeben.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.
Meine Emailadresse finden Sie, wenn Sie auf mein Profilfoto klicken.
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt
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