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Aufenthalterlaubniss Verlägerung verweigert

9. September 2015 09:37 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von



Ich bin als Flüchtling 2012 nach Deutschland gekommen. Meine Aufenthaltserlaubnis hat noch 17 Monate Gültigkeit.Ich habe bis ende August 2015 Leistungen vom Jobcenter bezogen, übers Jobcenter war ich auch in einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert.
Ich habe mich zum 01.09.2015 selbstständig gemacht. bekomme keine Leistungen mehr vom Jobcenter. Ich möchte mich privat versichern. Alle privaten Versicherungen verlangen eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens 24 Monaten.

Beim Ausländeramt wo ich mit dem Hinweis auf meine Krankenversicherung sagte ich benötige eine Verlängerung der jetzigen Aufenthaltserlaubnis um 7 Monate damit ich mich privat Kranken versichern kann wurde mir diese Verlängerung verwehrt. Dort verwies man mich darauf das ich ja bei der jetzigen Versicherung bleiben kann. Das möchte ich aber nicht .
Somit ist ja meine Wahlfreiheit eingeschränkt. Gibt es rechtliche Möglichkeiten das man mir z.b. eine fiktive Verlängerung gibt. oder andere damit ich mich privat Kranken versichern kann.
Es kann doch nicht sein das ich gezwungen werde in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.

9. September 2015 | 11:59

Antwort

von


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Marburger Straße 5
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Tel: 030 48625802
Web: https://www.nadiraschwili.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Ohne die genauen Umstände Ihres akteullen Aufenthaltstitels zu kennen, kann leider nicht beurteitl werden, ob möglicherweise ein Anspruch auf Erteilugn eines längerfristigen Aufenthaltstitels besteht. Grundsätzlich dürfte aber ein Anspruch auf Abschluss einer privaten Krankenversicherung bestehen, auch wenn ihr Aufenthaltstitel nicht länger als 24 Moante gültig ist. Es dürfte ggf. einfacher sein den Anspruch auf Abschlsus eines KV-Vertrags (ggf. mit Hilfe eiens Anwalts) durchzusetzen, als die Erteilung eines längerfristigen Aufenthaltstitels. Sollten Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nadiraschwili, LL.M. (Sydney)
Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht

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