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Aufenthalt in einem Hostel, Gepäck wurde gestohlen während wir geschlafen haben

3. Februar 2025 19:51 |
Preis: 48,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

Wir waren 3 Personen die sich ein Hostelzimmer geteilt haben. Während wir geschlafen haben, wurde uns das Gepäck gestohlen.
Zwischen 5-7 Uhr morgen hat sich eine Person in mehrere Zimmer in unserem Hostel eingeschlichen und eine Menge Wertsachen entwendet: Laptops, Ipads, Brieftaschen etc.
Ingesamt wurden 2 Zimmer leergeräumt.
Die Türen ließen sich von Außen öffnen, wenn sie nicht von innen verschlossen waren. (Das wussten wir leider nicht.). Das Hostel befindet sich in einer Partymeile in Deutschland, dementsprechend sind wir schwer alkoholisiert zu Bett gegangen, was erklärt warum wir nicht vom Dieb geweckt wurden.

Das Hostel besaß auch keinerlei Sicherheitsvorkehrungen. Die einzige Kamera am Eingang entpuppte sich als Attrappe. Es gab aber wohl keine Einbruchsspuren. Niemand weiß wie der Dieb sich Zugang verschafft hat.

Die Polizei wurde zugeschaltet, eine Strafanzeige wurde gegen den Dieb gestellt, aber den Erfolg halte ich für hoffnungslos.

Können wir das Hostel auf Schadensersatz verklagen?

Es gab keinen Safe im Zimmer und wir haben unser Gepäck offen im Raum liegen lassen, da wir uns selbst im Raum befunden haben...
Wie gesagt haben wir den Raum nicht von innen abgeschlossen.
Unser Schaden beläuft sich über mindestens 3000€.

3. Februar 2025 | 20:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


Sie werden keine Ersatzansprüche gegen das Hostel erfolgreich durchsetzen können.


Auch wenn es keinen Safe im Zimmer gegeben hat und dieses auch nicht vertraglich ausdrücklich zugesichert worden ist, begründet das kein schuldhaftes Verhalten des Betreibers, der ihn zum Schadenersatz verpflichtet.

Denn dann liegt es im Selbstverantwortungsbereich des Benutzers, für Gepäck/Verwahrung der Wertgegenstände Sorge zu tragen. In der Regel kann es sogar an der Rezeption abgegeben und zur Ausbewahrung gebracht werden.


Entscheidend ist aber immer Ihr Mitverschuldten, welches nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung mit 100% anzunehmen sein dürfte.

Denn wenn Sie gerade in einer Partymeile übernachten und dann die Tür nicht abschließen, wird man nur diese Quote annehmen können. Auch der Alkoholgenuss ändert daran nichts.


Leider kann man Ihnen keine bessere Auskunft geben.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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