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Schlüssel von außen an Wohnungstür vergessen und geklaut - Wer haftet?

| 12. November 2013 18:37 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Haften wir als Mieter für den Austausch der Schließanlage, wenn unser Schlüsselbund, den wir versehentlich von außen im Schloss stecken ließen, von Trickdieben gestohlen wurde, die von einem anderen Mieter ins Haus gelassen wurden?

Ja, Sie haften für den Austausch der Schließanlage. Ihnen ist zumindest Fahrlässigkeit anzulasten, da Sie den Schlüssel im Schloss stecken ließen und er so den Dieben zugeordnet werden konnte. Ein Mitverschulden anderer Personen, die die Diebe ins Haus ließen, besteht nicht, da in Deutschland keine Pflicht zur Kontrolle von Besuchern besteht.

Wir wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus mit Schließanlage.

Als wir aus dem Urlaub gekommen sind, haben wir unseren Schlüsselbund (Autoschlüssel, Wohnungstür/Haustür-Schlüssel) von außen im Schloss der Wohnungstür vergessen. Dies ist uns beim Koffer-Reintragen einfach nicht aufgefallen.

Ein anderer Mieter ließ kurze Zeit später zwei unbekannte und fremde Personen ins Haus. Die beiden sagten, sie wollen einen Brief persönlich abgeben. Tatsächlich waren sie aber auf der Suche "nach Beute". Sie liefen die Hausflure ab und zogen dabei unseren Schlüssel ab.

Auf dem Weg nach draußen räumten sie das Navi, Jacke und Kleinkram aus dem Auto. Das stand ja praktischer Weise direkt vor dem Haus. Geklaut haben sie das Auto allerdings nicht. Die Polizei sprach von Trickdieben etc.

Das ganze Theater haben wir bemerkt, als wir 2h nach unserer Rückkehr einkaufen wollten und den Schlüssel nicht mehr gefunden haben. Mit dem Ersatzschlüssel des Autos sind wir nach unten und haben die Bescherung gesehen...

Der Hausmeister hat, nach unserer Info, von der Schließanlage die nötigen Schlösser austauschen lassen (Haustür, Keller, unsere Wohnung, eine weitere Wohnung).

Er möchte, dass wir die Rechnung zahlen (600€).

Fragen: Sind wir allein Schuld? Bzw. in wie fern haften wir durch Vergessen des Schlüssels an der Tür? Ist derjenige, der fremde Personen reinlässt nicht genauso schuld?

Haftpflicht bzgl. Schlüssel & Co haben wir nicht.

Danke!

12. November 2013 | 18:59

Antwort

von


(2929)
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Sehr geehrter Ratsuchender,


nach dieser Mitteilung des Plattformbetreibers haben Sie den empfohlenen Richtpreis unterschritten und dadurch bei der Beantwortung der Frage eine sehr niedrige Variante gewählt. Ich darf um Beachtung beim Lesen der Antwort und Ihrer Bewertung bitten. Nun zur Antwort Ihrer Frage:


Sie haften; insoweit verweise ich auf

http://ra-bohle.blog.de/2013/08/21/schluessel-verloren-vermieter-fordert-neue-schliessanlage-16325843/

wobei hier eben die Besonderheit besteht, dass der Schlüssel zugeordnet werden konnte und Ihnen (zumindest) Fahrlässigkeit anzulasten ist.


Ein Mitverschulden / eine anteile Mithaftung anderer Personen scheidet aus, da die Zutrittgewährung keine schuldhafte Pflichtverletzung darstellt. Ein Kontrollieren von Besuchern wird in Deutschland seit Jahrzehnten nicht mehr verlangt.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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