INFO: Der Mandant hat den empfohlenen Preis verringert
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach dieser Mitteilung des Plattformbetreibers haben Sie den empfohlenen Richtpreis unterschritten und dadurch bei der Beantwortung der Frage eine sehr niedrige Variante gewählt. Ich darf um Beachtung beim Lesen der Antwort und Ihrer Bewertung bitten. Nun zur Antwort Ihrer Frage:
Sie haften; insoweit verweise ich auf
http://ra-bohle.blog.de/2013/08/21/schluessel-verloren-vermieter-fordert-neue-schliessanlage-16325843/
wobei hier eben die Besonderheit besteht, dass der Schlüssel zugeordnet werden konnte und Ihnen (zumindest) Fahrlässigkeit anzulasten ist.
Ein Mitverschulden / eine anteile Mithaftung anderer Personen scheidet aus, da die Zutrittgewährung keine schuldhafte Pflichtverletzung darstellt. Ein Kontrollieren von Besuchern wird in Deutschland seit Jahrzehnten nicht mehr verlangt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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