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Arbeitszeugnis überprüfen

| 25. Februar 2010 20:29 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Die Person war stets motiviert und war jederzeit sicher in der Lage neue und komplexe Aufgabenstellungen zu lösen. Dabei war die Person jederzeit aus eigenem Antrieb zu zusätzlichen Arbeiten und Mehrarbeit bereit. Die Person arbeitete stets sehr zielstrebig, sorgfältig und rationell.
Die übertragenen Arbeiten erledigte die Person stets zu unserer vollsten Zufriedenheit und hat unsere Erwartungen in jeder Hinsicht voll erfüllt.
Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei. Im Umgang mit Kunden bewies die Person gutes diplomatisches Geschick.

Das Arbeitsverhältnis mit der Person endete am 31.12.2009.
Aufgrund eines längeren Auslandsaufenhaltes konnte die Person die Stelle nach der Elternzeit nicht mehr antreten.
Dies bedauern wir sehr.

Für die persönliche und berufliche Zukunft wünschen wir der Person weiterhin alles Gute.

Bitte den oben aufgeführten Text überprüfen, ggf Korrekturvorschläge.

25. Februar 2010 | 20:45

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Ich gehe davon aus, daß Sie hier lediglich einen Auszug aus dem Zeugnis wiedergegeben haben. So fehlen jegliche Angaben zur Person, zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und zur Tätigkeit.

Dabei unterstelle ich, daß es sich bei dem zitierten Teil des Zeugnisses um eine zusammenhängende Formulierung handelt. Sollte das nicht der Fall sein, könnte das Zeugnis ggf. anders zu würdigen sein.


2.

Das Zeugnis ist zwar in sprachlicher Hinsicht etwas "holprig" formuliert, insgesamt aber positiv zu bewerten.

Ihr Arbeitseinsatz und Ihre Arbeitsweise werden als "motiviert" und als "sehr zielstrebig, sorgfältig und rationell" bewertet.

Die Benotung ("stets zu unserer vollsten Zufriedenheit") entspricht der Note "sehr gut".

Das Zeugnis enthält auch den Ausdruck des Bedauerns, daß Sie nicht mehr länger in dem Betrieb arbeiten können. Ebenfalls ein positiver Aspekt.

Insgesamt ein Zeugnis, mit dem Sie zufrieden sein können und das bei Bewerbungen keine Hinderung darstellt (sofern die eingangs erwähnte Prämisse zutrifft).


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 27. Februar 2010 | 11:30

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Die Beratung des Anwalts war super und sehr schnell. abends um neun reingesetzt, am nächsten morgen um neun war die Antwort bereits da. Vielen Dank

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 27. Februar 2010
5/5,0

Die Beratung des Anwalts war super und sehr schnell. abends um neun reingesetzt, am nächsten morgen um neun war die Antwort bereits da. Vielen Dank


ANTWORT VON

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