Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Ich gehe davon aus, daß Sie hier lediglich einen Auszug aus dem Zeugnis wiedergegeben haben. So fehlen jegliche Angaben zur Person, zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und zur Tätigkeit.
Dabei unterstelle ich, daß es sich bei dem zitierten Teil des Zeugnisses um eine zusammenhängende Formulierung handelt. Sollte das nicht der Fall sein, könnte das Zeugnis ggf. anders zu würdigen sein.
2.
Das Zeugnis ist zwar in sprachlicher Hinsicht etwas "holprig" formuliert, insgesamt aber positiv zu bewerten.
Ihr Arbeitseinsatz und Ihre Arbeitsweise werden als "motiviert" und als "sehr zielstrebig, sorgfältig und rationell" bewertet.
Die Benotung ("stets zu unserer vollsten Zufriedenheit") entspricht der Note "sehr gut".
Das Zeugnis enthält auch den Ausdruck des Bedauerns, daß Sie nicht mehr länger in dem Betrieb arbeiten können. Ebenfalls ein positiver Aspekt.
Insgesamt ein Zeugnis, mit dem Sie zufrieden sein können und das bei Bewerbungen keine Hinderung darstellt (sofern die eingangs erwähnte Prämisse zutrifft).
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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