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Arbeitsvertrag Freelancer aus dem Ausland

10. August 2023 15:47 |
Preis: 50,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

Wir möchten für unsere Firma einen qualifizierten Freelancer aus Kambodscha beauftragen, der uns bei unseren Prozessen unterstützt.
Es handelt sich dabei um für externe Tätigkeiten um das Thema Recruiting, mit unter anderem folgenden Aufgaben:
• Unterstützung bei der Erstellung von Stellenanzeigen und der Veröffentlichung auf relevanten Jobportalen und sozialen Medien
• Die aktive Suche nach qualifizierten Freelancern auf gängigen Jobportalen
• Sichtungen von Bewerbungsunterlagen und telefonischen Vorabgesprächen
• Aufbereitung von Lebensläufen potenzieller Kandidat:innen
• Mitwirkung bei der kontinuierlichen Verbesserung von Recruiting-Prozessen und -
Strategien

Bei der Vertragserstellung stoßen wir dabei aber auf folgende Probleme:
- Scheinselbstständigkeit
- Permanent Establishment
- Rentenversicherung bzw. Steuern
- Arbeitsrecht Deutschland vs. Kambodscha

Worauf müssen wir achten, damit der Vertrag korrekt ist?
Schicken Sie uns auch gerne einen Kostenvoranschlag für die Erstellung dieses Vertrages, auch auf Englisch.
Vielen Dank im Voraus.

10. August 2023 | 17:49

Antwort

von


(1109)
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60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Wenn es sich wie Sie selbst sagen um einen „Freelancer" handelt, dann würde die erwähnte Person selbständige Arbeit verrichten.


Die erwähnten vertraglichen Probleme – insbesondere die Frage der Sozialversicherungspflicht – stellt sich nicht, wenn dies im Vertrag konkret vereinbart wurde.


Bei (selbständigen) Freelancern die im Ausland tätig sind, findet grundsätzlich das jeweilige Recht des Arbeitsortes Anwendung.

Daher wäre auf den Freelancer nicht das deutsche sondern das kambodschanische Sozialversicherungsrecht anwendbar.


Wenn Sie Interesse an einem Vertrag in englischer Sprache haben können Sie mir gerne unter meiner Adresse eine E-Mail senden.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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