Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, auch ohne Verheiratung bestehen verschiedene Möglichkeiten für Ihren Freund einen Aufenthalt in Deutschland zu begründen. Im Einzelnen:
So kann etwa eine Berufstätigkeit möglich sein, basierend auf einer akademischen oder sonstigen Ausbildung, wobei solche aus dem Ausland in Deutschland anerkannt werden müssen. Für die jeweilige Einreise braucht man dann ein sogenanntes nationales Visum für längerfristige Zwecke, was vor der Einreise nach Deutschland bei einer Botschaft der Bundesrepublik Deutschland im Ausland oder einem (General-)Konsulat auf Antrag erteilt wird.
Daneben gibt es noch die Möglichkeit einer selbstständigen Tätigkeit. Will man hingegen eine unselbständige Tätigkeit als Arbeitnehmer in Deutschland beginnen, benötigt man in der Regel einen Arbeitsplatz, den es nachzuweisen gilt. Bei bestimmten Tätigkeiten muss vorab die Bundesagentur für Arbeit dieser Tätigkeit zustimmen, was aber nicht immer der Fall ist, es also Ausnahmen geben kann.
Wenn Sie mir noch nähere Details zum Hintergrund der Ausbildung Ihres Freundes mitteilen können oder was er für eine Arbeitstätigkeit in Deutschland beabsichtigt, so kann ich Ihnen noch mehr Antworten, vielen Dank.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort. Er hat eine Ausbildung als Akupressurtherapeut und Therapeut für ganzheitliches Heilen nach dem Ayurveda Prinzip. Allerdings ist es auch ein Traum, einen kleinen indischen Imbiss zu eröffnen oder als Berufskraftfahrer zu arbeiten.
Vielen lieben Dank im Voraus...
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrte Fragestellerin,
danke für Ihre Antwort.
In Ordnung, dann ließe sich das ganze durchaus ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit machen, da hier spezielle Kenntnisse erforderlich sind, die in Indien erworben worden waren, sodass das privilegierte Tätigkeiten sind. Beim Berufskraftfahrer ist es ähnlich, das ist ein sogenannter Mangelberuf, in dem bevorzugt Personen aus dem Ausland eingestellt werden.
Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt