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Anzeigepflicht nach Erbschaft?

| 12. Juli 2018 23:29 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe in 2017 von meiner verstorbenen Mutter rd. 270.000 € in bar (auf Bankkonten) sowie ihre Eigentumswohnung (Zeitwert lt. Erbschein und lt. Immobilienmakler ca. 120-130.000 €) geerbt. Die Salden der beiden Bankkonten wurden von der Bank ans Finanzamt gemeldet. Der (ungefähre) Wert der ETW in Höhe von 120.000 € vom Amtsgericht? Oder bin ich verpflichtet, den Wert ETW zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin von mir aus dem Finanzamt mitzuteilen?
Mit freundlichen Grüßen

12. Juli 2018 | 23:51

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Jeder, der Kenntnis davon erlangt, dass er in Zusammenhang mit einem Todesfall Vermögenswerte erhält, ist verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten, nachdem er Kenntnis erlangt hat, dem für die Erhebung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt diesen Vorgang anzuzeigen, § 30 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz).

Das gilt nur dann nicht, wenn ein Erbvertrag oder Testament vor einem Notar oder Gericht eröffnet wurde.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 14. Juli 2018 | 22:06

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