Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie und Ihr Sohn sollten als erstes die Aussage verweigern und Akteneinsicht verlangen.
Nach der Akteneinsicht ist dann zu entscheiden, ob der Nachbar wegen falscher Verdächtigung anzuzeigen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
Freiheitsweg 23
13407 Berlin
Tel: 03080571275
Web: http://www.ra-bernhard-mueller.de/
E-Mail:
Rechtsanwalt Bernhard Müller
Nachfrage
Wir sind sehr an der Aufklärung interessiert und möchten nicht dass ein Schatten eines Verdachts bleibt unserer Sohn hätte damit etwas zu tun. Warum soll man dann die Aussage nicht machen?
Sehr geehrter Fragesteller,
aus der Aussageverweigerung können keine, für Ihren Sohn negativen, Schlussfolgerungen gezogen werden.
Auch, wenn Ihr Sohn die Autos nicht zerkratzt hat, könnte er sich oder andere mit einer Aussage wegen anderer Taten belasten.
Zitat:seine eigene Aussage und wir haben eine Familien App wo wer wann ist und diese sagt das er in die andere Richtung ist zu einem Feldweg dort ist eine Bank wo sich die Jungs hier treffen und heimlich eine Rauchen.
Wenn Sie wissen, dass Ihr Sohn da raucht und nicht eingreifen, kann da leicht ein Verstoß gegen § 10 JuSchG draus gemacht werden.
Zitat:Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Da wollen die Polizisten vielleicht wissen, wer ihm die Zigaretten verkauft hat um nur ein Beispiel zu nennen. Dann ist der Vorwurf Sachbeschädigung zwar ausgeräumt aber durch einen anderen Vorwurf ersetzt.
Polizisten sind darauf geschult, einem das Wort im Mund umzudrehen und alles gegen einen zu verwenden. Deshalb sollte man nicht mit denen zusammenarbeiten, sondern die Aussage verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
Auch Ihre Familien Spionage App könnte geeignet sein, das Ansehen Ihres Sohnes bei seinen Freunden zu schädigen. Dagegen sind die Kratzer an den Klimakillern des Nachbarn eine Bagatelle.