Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es werden keinerlei Konsequenzen drohen.
Offenbar hat dieser Mitarbeiter ein (bzw. mehrere) gesundheitliches Problem, welches ihm bei Sozialkontakten schwer zu schaffen macht.
Gleichwohl dürfen Sie sich selbstverständlich im Rahmen sozialadäquaten Verhaltens (Hinweis darauf, dass er nicht gut riecht - Ansprechen der Problemlage in gesittetem Tonfall) darüber austauschen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Herwig Schöffler
Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Tel: 0341-90227294
Web: https://www.rechtsanwalt-schoeffler.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Herwig Schöffler
Erstmal danke für die schnelle Antwort. Es geht auch darum das wir über diesen Mitarbeiter in einer Gruppe von drei beteiligten gesprochen haben und ein vierter Mitarbeiter das mitbekommen hat. Das macht mir zu schaffen.
Es ist weder strafbar, noch hat es arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Voraussetzung: Es wurde nur über den (tatsächlich wahrnehmbaren) Geruch geredet, also nicht mit bösen Worten (in Absicht der Herabwertung) abgelästert, sondern sozialadäquat darüber diskutiert.