Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage - zumindest aus juristischer Sicht - wie folgt:
Sollte jemand unwahre Tatsachen über Sie verbreitet haben, so sollten Sie Strafanzeige erstatten wegen Verleumdung, übler Nachrede etc. Hierzu müssten Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle wenden.
Daneben können Sie eine zivilrechtliche Unterlassungsverfügung erwirken, sofern eine Wiederholungsgefahr besteht (diese wird jedoch vermutet, wenn bereits eine Verletzung Ihrer Rechte stattgefunden hat).
Soweit Sie hier von Mobbingattacken sprechen, müssten Sie ganz konkret vortragen können, wer wann was genau getan oder gesagt hat; nur dann besteht die Möglichkeit, Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu verlangen.
Dabei müssen Sie ein "echtes" Mobbing auch unterscheiden von sonstigen Sticheleien. Das Bundesarbeitsgericht bspw. definiert Mobbing als " das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern durch Kollegen oder Vorgesetzte". Ob dies bei Ihnen gegeben war, müsste konkret geprüft werden. Ich denke aber, dass hier eher eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung sinnvoller sein wird.
Ob Sie genau deswegen keine Arbeit bekommen, müsste ebenfalls von Ihnen nachgewiesen werden.
Darüber hinaus kann es sicherlich helfen, hier auch ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, gerade dann, wenn es um die Beeinträchtigung Ihrer psychischen Gesundheit geht.
Für Ihr weiteres Vorgehen wünsche ich Ihnen jedenfalls alle Gute und viel Erfolg.
Sollten sich noch Nachfragen ergeben, nutzen Sie gerne die kostenfreie Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Müller
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
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Hallo
Danke für ihre schnelle Antwort. Ich habe leider nie ein Mobbingtagebuch geführt und ich wüsste auch nicht, das man dass muss. Leider scheine ich nach ihrer Antwort sehr schlechte Karten zu Haben. Jetzt ist es aber so, was wäre, wenn ich eine Zeugin hätte? Der man damals die Unwahrheit gesagt hat, damit ich meinen Job verliere und Sie hätte mich ja auch fast angezeigt. Es würde ja behauptet ich wollte ihren Freund beseitigen. Wenn ich sie von der Wahrheit überzeugen könnte und sie aussagt, das man sie auch belogen hat, hätte dass dann Konsequenzen für die Mobber und ehemaligen Arbeitskollegen von mir?
Gruß
Sehr geehrter Fragsteller,
wenn sich eine Zeugin findet, die Ihren Sachverhalt bestätigt, dann sieht es natürlich hinsichtlich der Beweisführung gut für Sie aus. Ob allerdings ein Schmerzensgeld mit Erfolg durchgesetzt werden kann, vermag ich hier nicht zu beurteilen; dennoch sollten Sie die Verleumdungen und Unterstellungen nicht auf sich sitzen lassen.
Viele Grüße und viel Erfolg,
Rechtsanwältin Müller