Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort rechnen. Sie werden eine Anhörung von der Polizei bekommen, die Sie auch auf die Möglichkeit hinweist, nichts zur Sache auszusagen.
Es ist empfehlenswert, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der zunächst Akteneinsicht beauftragt und erst anschließend darüber zu entscheiden, ob eine Einlassung zur Sache sinnvoll ist. Dies wird dann natürlich davon abhängen, wie sich die Beweislage nach der Akte beurteilt.
Da nach Ihrer Schilderung mit einem eher geringen Sachschaden zu rechnen ist, kann unter Umständen eine Einstellung des Verfahrens "wegen Geringfügigkeit" erreicht werden.
Die Einlassung, den Schaden nicht bemerkt zu haben, ist natürlich in diesen Verfahren sehr häufig zu finden. Diese wird nur zu einer Einstellung "mangels hinreichenden Tatverdachts" führen, wenn die äußeren Umstände ( Witterung, Straßenverhältnisse, Intensität des Anstoßes etc. ) dies wirklich im konkreten Fall als glaubhaft erscheinen lassen.
Im Falle einer tatsächlichen Verurteilung müssten Sie mit einer Geldstrafe rechnen, sofern keine einschlägigen Vorstrafen bestehen. Eine solche Verurteilung sollte hier aber vermeidbar sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe ja bereits der Polizei gegenüber ausgesagt, als sie gestern bei mir war. Dabei habe ich auch von dem eingeklappten Spiegel gesprochen und ausgesagt, dass ich aufgrund dessen von der anderen Berührung der Fahrzeuge gar nichts gemerkt habe. Stellt das an sich schon einen Unfall dar, wenn ein Spiegel einklappt (OHNE anschließend eine Beschädigung aufzuweisen.)?
Einen Unfall stellt dies schon dar, allerdings wäre dieser folgenlos, wenn kein Schaden durch den Außenspiegel bei dem anderen Fahrzeug entstanden ist.
Sie sollten dann also zumindest keine weiteren Angaben zur Sache gegenüber der Polizei machen.