Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die offenbar an die bereits gestern eingestellte und beantwortete Frage anschließt. Ihre Anfrage darf ich wie folgt beantworten:
Strafanzeige können Sie sowohl bei jeder Polizeidienststelle, als auch bei jeder Staatsanwaltschaft erstatten. Die Strafanzeige kann sowohl schriftlich, als auch mündlich erstattet werden.
Übrigens sollten Sie sich von den von Ihnen geschilderten Sachverhalten nicht täuschen lassen und den falschen Rückschluss ziehen, dass die Dame tatsächlich existiert. Sie könnten sich selbst ebenso gut ein Namensschild mit der Aufschrift "Erna Müller" an den Briefkasten kleben und es würde dann selbstverständlich an Erna Müller adressierte Post eingeworfen werden. Die Post prüft schließlich nicht, ob eine Person tatsächlich an der angegebenen Anschrift wohnt.
Auch aus der Tatsache, dass die Geldtransfers angekommen sind, dürfen Sie sich nicht blenden lassen. Nicht nur, dass zum Abholen des Geldes in der Regel allein die Kenntnis der Transaktionsnummer erforderlich ist; selbst wenn hier eine Identifikation vonnöten wäre, so hat man mitunter schon davon gehört, dass gefälschte Ausweise verwendet werden.
Dem Kollegen, der Ihre erste Anfrage beantwortet hat, ist zuzustimmen: Freunden Sie sich mit dem Gedanken an, dass Sie mit höchster Wahrscheinlichkeit Ihr Geld einer kriminellen Vereinigung oder Person in den Rachen geworfen haben, die sich hinter einem erfundenen Namen versteckt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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