Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Zunächst sollten Sie im Rahmen der Nachfrage deutlich machen, welche konkreten Beträge Sie der Frau S zugewendet haben.
Bei der verehrten Frau S dürfte es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um ein Pseudonym handeln (vgl. nachfolgenden Link; http://www.global7russia.com/dating/inquiry.asp?scam=noscam&q=1&email=glaf33@yahoo.com&firstname=glafira&lastname=skuridina&city=yoshkar%20ola&country=russia)
Der Verdacht liegt nahe, dass die Partnersuche über das von Ihnen benannte Portal dazu benutzt wird bzw. worden ist, um durch Vorspiegelung falscher Tatsachen bestimmte Vorauszahlungen bei gutgläubigen Partnersuchenden zu erwirken.
Die geleisteten Beträge werden dann nicht zweckentsprechend eingesetzt, sondern von dem Zahlungsempfänger bzw. dessen Mittätern für sich verbraucht. Zu einem Partnertreffen kommt es hierbei nicht.
Sie sind damit wohl einem sog. Scamming zum Opfer gefallen. Derartige Methoden kommen immer wieder auf nicht seriösen Partnervermittlungsportalen vor.
Die Erfolgsaussichten, die an die Frau S gezahlten Geldbeträge zurück zu erlangen, bewerte ich als äußerst gering.
Sie sollten aber zumindest Strafanzeige erstatten, damit die Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen vorantreibt.
Sollte Frau S tatsächlich in der russischen Stadt Yoshkar-Ola domizilieren, müssten Sie aber nicht nur einen Anwalt in Russland beauftragen, sondern auch beweisen, dass Frau S von Ihnen Geldbeträge erhalten und diese nicht zweckentsprechend eingesetzt bzw. Sie schlicht betrogen hat.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Hamburg 2007
info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Herr Roth,
ich habe über WESTERNUNION alle Beträge bei der Post auf diese Adresse eingezahlt und kann alle vorweisen mit Datum und Höhe des Betrages. Diese Adresse gibt es, diese Frau wohnt an dieser Adresse. Wo kann ich Anzeige erstatten, wie gehe ich dabei vor. Um den Geldbetrag von mir bei der Post abzuholen, muss diese Dame ja den Pass vorzeigen und vorweisen, dass Sie die Person ist, von der die Adresse auf dem Formular steht, das ich ausgefüllt habe. Außerdem habe ich auch einen Brief an diese Adresse geschickt, von dem diese Frau mir bestätigt hat, dass er angekommen ist.
Im Voraus Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Zuständig in Ihrem Fall dürfte die Staatsanwaltschaft Lörrach (Bahnhofstr. 4 + 4a, 79539 Lörrach, 07621/408 - 0) sein.
Dort können Sie Strafanzeige erstatten und auf diese Weise die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörde in Gang setzen.
Hier müssen Sie den Ihnen bekannten Sachverhalt konkret mitteilen sowie den Nachweis über die einzelnen Zahlungen führen.
Große Hoffnungen sollten Sie sich in der Sache jedoch nicht machen.
Für eine weitere Kontaktaufnahme stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de