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Anwendung von DIN Regelen

12. Dezember 2018 23:49 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Ein Gärtner hat folgendes angeboten:
"500 qm
Rasenboden einarbeiten, umfräsen
Feinplanum erstellen und Rasen einsäen
inkl. Dünger, Bodenaktivator"
Die Ausführung enstprach zwar dem Angebotstext aber lt. einem Sachverständigen nicht der darauf anwendbaren DIN, so dass der Raen nicht ordentlich angewachsen ist. Hierzu wären Zusatzarbeiten notwendig gewesen. Habe ich Anpruch auf die Beachtung der DIN oder kann sich der Gärtner damit herausreden dass er gemäß Auftrag vorgegangen ist.

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

der Gärtner schuklete Ihnen ein Werk nach den anerkannten Regeln seines Fachs, das sind u. a. die einschlägigen DIN-Normen (OLG Brandenburg, Urteil vom 18.06.2009 - 12 U 164/08 ). Der Gärtner hätte Sie darauf hinweisen müssen, daß sein Angebot und die Ausführung nicht den DIN-Normen entsprach.

Sie können also die Mängelgewährleistungsrechte gegen den Gärtner geltend, d. h. daß Sie ihn zunächst zur Nacherfüllung auffordern müssen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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