Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Durch Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wird das "normale" Gerichtsverfahren in Gang gesetzt. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang, so dass Sie schnellstmöglich einen Anwalt beauftragen sollten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-