Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie können jederzeit das Mandatsverhältniss kündigen und den Anwalt wechseln.
Das Sie Ihrem Anwalt die beschriebene Vergütungsvereinbarung unterschreiben mussten ist ein wenig ungewöhnlich, da eigentlich per Rechtsanwaltsvergütungsgesetz lediglich eine 1,3 Gebühr bei durchschnittlichen Angelegenheiten vorgesehen ist.
Grundsätzlich müssen Sie bei einem Anwaltswechsel aber natürlich nur das bezahlen, wofür Ihr Anwalt bisher tätig geworden ist.
Bisher war Ihr Anwalt nur aussergerichtlich für Sie tätig, so das eine Geschäftsgebühr anfallen würde.
Bei einem Streitwert von 10.000,- € betrüge diese Geschäftsgebühr, bei einem Gebührensatz von 2,5 1.215,00 €.
Ich darf allerdings darauf hinweisen, dass das Vermögen in der Regel höher liegt als 10.000,00 €. Vermögen ist der gesamte Besitz, also nicht nur Barvermögen und PKW, sondern auch der gesamte Hausrat.
Um Nachteile zu vermeiden sollten Sie sich angesichts Ihrer derzeitigen Situation einen neuen Anwalt suchen, der Sie beraten kann und auch die Sachlage mit Ihrem bisherigen Anwalt klärt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
Danke für die schnelle Antwort.
Also unser Vermögen lag im Februar tatsächlich unter 10.000 Euro (mein Mann war arbeitslos und wir hatten auch nur ein altes kleines Auto). Ist aber auch nicht so wichtig :)
Nur eine kurze Nachfrage: Ich muss also wirklich nur die angefallenen Gebühren zahlen und nicht die komplette Rechnung die ich bereits erhalten habe?
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Nachfrage kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da mir Ihre Rechnung nicht vorliegt. Daher weiß ich auch nicht, ob das was in der Rechnung abgetrechnet wurde korrekt ist oder nicht.
Ich kann nur auf meine bisherige Anwort verweisen.
Sollten Sie eine weitere konkrete Prüfung der Ihnen übersandten Rechnung wünschen oder ggf. eine weitere anwaltliche Vertretung, so können Sie sich gerne telefonisch an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller