Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das lässt sich jetzt leider nicht abschließend beantworten.
Dazu müsste ich die Rechnungen einsehen.
Ich gehe davon aus, dass der Anwalt mehr als üblich abrechnen wollte und die Rechtsschutzversicherung dies abgelehnt hat und der Anwalt daher versucht bei Ihnen den Mehrbetrag nachzufordern.
Sie sollten die Nachforderung erstmal zurückweisen und sich die Rechnungen anfordern.
Gern können wir dann zusammen diese Rechnungen anschauen. Dann kann ich Ihnen auch sicher mitteilen, ob die Nachforderung berechtigt ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 29.03.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Die Rechnungen hatte er bereits an uns mitgeschickt, die liegen hier auf meinem Tisch: Es geht um 10 Daten mit Uhrzeit und Bezeichnung, des weiteren um eine Aufwandserfassung von einer DINA 4 Seite mit 16,25 Stunden Arbeitszeit. Mit Ihrer Antwort, das es sich nicht abschließend beantworten ließe, komme ich so nicht weiter und bin so schlau wie am Anfang. Ist so etwas rechtsverbindlich möglich, immer wieder neue Forderungen die die Rechtsschutzversicherung zu stellen, die dann nur noch teilweise zahlt, nachdem sie den normalen Rechnungsbetrag bereits übernommen hatte nicht mehr zahlen will, nun den Rest auf das schwächste Glied, den Mandanten abzuwälzen? Wo steht das geschrieben? Geht das überhaupt?
Klar angeblich hat der Anwalt insgesamt über 16 Stunden vergeblich versucht die Uni Klinik Mainz zu einer vorzeitigen Altersteilzeit zu bewegen. Hat nichts gebracht außer Kosten und Zeit, Telefonate, Besprechungen mit meiner Frau, mails,
Sichtung von Briefen, Verfassen von Texten und Antworten, Terminierungen, erneute mails und Schreiben, die Klinik hat einfach nicht mehr geantwortet und " NEIN " gesagt. Muß ich jetzt den Differenzbetrag von 126 €, den die Versicherung nicht mehr übernehmen will, selbst auch noch zahlen oder nicht? Den Eigenanteil von 153 € hatte ich bereits gezahlt, zu mehr bin ich doch nicht verpflichtet - o d e r ..... ?
Der Anwalt hat offenbar nach Stunden abgerechnet. Soetwas zahlen die Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht.
Der Anwalt kann aber nur nach Stunden abrechnen, wenn Sie ihm das unterschrieben haben.
Wenn Sie dem Anwalt eine solche Honorarvereinbarung unterschrieben haben, müssen Sie die geforderte Differenz zahlen.
Wenn Sie dem Anwalt keine solche Honorarvereinbarung unterschrieben haben, gehe ich davon aus, dass Sie die geforderte Differenz nicht bezahlen müssen.