Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben beantworten möchte.
Ob es sich in Ihrem Falle tatsächlich um eine Schrottimmobilie handelt, wird ggf. gerichtlich zu klären sein.
Außergerichtlich klagen ist nicht möglich, da eine solche stets vor Gericht eingereicht werden muss, um dort einer Verhandlung zugeführt zu werden.
Dem Kollegen wird dahingehend Recht zu geben sein, dass es wohl trotz Vorliegens der Voraussetzungen in finanzieller Hinsicht wohl keine Prozesskostenhilfe geben dürfte.
Sie könnten aber Ihren Rechtsanwalt darauf ansprechen, ob nicht ggf. ein Prozessfinanzierer „ins Boot genommen“ werden sollte, um den Prozess mit dessen Hilfe noch durchführen zu können.
Wie bei der Prüfung hinsichtlich der Gewährung von Prozesskostenhilfe ist ein Klageentwurf vorzulegen, der in der Folge auf die etwaigen Erfolgsaussichten geprüft wird.
Der Kollege wird vor Vorlage des Klageentwurfes dessen Erfolgsaussichten zu prüfen haben oder ggf. das Mandat niederzulegen.
In diesem Fall müssten Sie einen Kollegen zu beauftragen versuchen, der diesen Weg mit Ihnen geht.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt
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