Anwaltshaftung bei Gewerkschaftsanwalt wegen Falschberatung
| 22.12.2010 12:36
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgende(r) Rechtsfrage:
Die Problembeschreibung.
Laut das Urteil der Berufungsverhandlung vor LAG ist der Arbeitsverhältnis zu Ende. Arbeitgeber soll die Abfindung zahlen.
Der beauftragte Gewerkschaftsanwalt leisten keine Beratung, keine Unterstützung vor dem Gericht, vor und nach der Verhandlung
Im Gegenteil, zusammen mit dem Richter macht er an mich Druck, den Auflösungsantrag der Beklagten zu zustimmen. Der Anwalt übermittelt die an ihn geschickte Unterlagen nicht ans Gericht, und verändert die von mir Eingetragene Nachbesserungen in dem zur Kontrolle an mich geschickten Berufungsscheibenentwurf zu meiner Nachteil.
Nach dem Urteil will er keine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, und verweigert Kostendeckung seitens Gewerkschaft für einen anderen Anwalt.
Das Urteil von Anfang September wurde nicht vorläufig vollstreckbar erklärt, und bis heute, trotz mehreren Schreiben ans Gericht, ( Urteilsausfertigung wurde vor über einem Monat zwecks Erteilung der Vollstreckbarkeit ans Gericht geschickt) ist nicht zurückgekommen.
Das ungerechte Urteil bedeutet für mich ein großer Verlust, und ein Jahr Beschäftigung für die Rente.
Gewerkschaft/Anwalt verweigert auch, mit der sehr fragwürdigen Begründung, die Vertretung seitens Gewerkschaft in der Berufungsverhandlung in der parallel laufenden Mobbingklage, obwohl die Beweise eindeutig gegen die Firma sprechen.
Es wurde ein anderer Anwalt beauftragt, aber Gewerkschaft verweigert die Kostenübernahme.
Was kann ich in solcher Situation vornehmen damit ich an die Abfindung und an das, wegen oben beschriebenen Verhalten des Gewerkschaftsanwalt verlorene Geld kommen?
-- Einsatz geändert am 22.12.2010 13:12:09
Eingrenzung vom Fragesteller
22.12.2010 | 13:00
Sehr geehrter Ratsuchender,
da Sie ein Preisangebot bezüglich Ihrer Angelegenheit wünschen, empfehle ich Ihnen, diese Frage hier zu schließen und eine Direktanfrage an einen der hier tätigen Anwälte zu richten. Dort kann Ihnen dann ein individuelles Angebot unterbreitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bade
Rechtsanwalt
Eingrenzung vom Fragesteller
22.12.2010 | 13:11
"bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgende(r) Rechtsfrage:"
Der Satz ist versehentlich kopiert
Bitte nicht beachten