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Anwalt wechseln

| 24. September 2011 14:59 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,

Meine Frage ist eigentlich sehr kurz gestellt.
Ich vor über einem Monat bei einer Anwaltskanzlei wegen einer Erstberatung zum Thema Scheidung.
Da der zuständige Fachanwalt in Urlaub war, hat mich ein Kollege ca. 15 Minuten über das Nötigste informiert und ich habe auch die zuständigen Vollmachten u. Ähnliches unterschrieben.Am folgenden Montag sollte der zuständige Anwalt wieder anwesend sein und dieser sollte dann mit mir noch in dieser Woche ein endgültiges Gespräch führen.Bis heute habe ich nichts mehr von dieser Kanzelei gehört.

Jetzt habe ich die Vermutung, dass meine Scheidungsangelegenheit für diesen Anwalt nicht interessant ist, da ich den Anwalt bei diesem Gespräch informiert habe, dass meine Frau und ich möglicherweise nicht wegen des vorhandenen Vermögens steiten werden.
Außer einem Bestätigung war diese Kanzlei also für mich noch nicht tätig.
Kann ich problemlos den Anwalt wechseln und was muss ich tun? Wieviel Honorar kann er von mir fordern?

Mit freundlichen Grüßen


24. September 2011 | 15:16

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


Sie können das Mandat mit der Kanzlei schriftlich kündigen.

Weiterhin können Sie – falls Sie Unterlagen abgegeben haben – diese herausfordern.

An Honorar kann die Kanzlei hier nur die Beratungsgebühr in Höhe von maximal 226,10 Euro brutto verlangen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Bewertung des Fragestellers 26. September 2011 | 14:28

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