Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie können das Mandat mit der Kanzlei schriftlich kündigen.
Weiterhin können Sie – falls Sie Unterlagen abgegeben haben – diese herausfordern.
An Honorar kann die Kanzlei hier nur die Beratungsgebühr in Höhe von maximal 226,10 Euro brutto verlangen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin