Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich stellen die Sozialarbeiter in der JVA den Antrag oder er müsste uns direkt beauftragen, das kann er durch Zusendung einer Vollmacht erfolgen. Wir würden dann die Beiordnung für das Vollstreckungsverfahren beantragen, dann zahlt die Kosten der Staat. Pauschal kann man das Schreiben leider nicht formulieren. Hier muss man Gespräche führen.
Ohne jedoch eine Vollmacht zu haben sowie genaue Hintergründe seines bisherigen Lebenslaufes, Therapieerfahrungen und der Tat(en) ist das daher nicht möglich.
Daher rate ich dringend, sich an den Sozialarbeiter der JVA zu wenden, der ihn am besten kennt oder aber, wenn er einen Anwalt einschalten will, einen 2-Zeiler an das Gericht zu senden mit der Bitte, einen Anwalt (Name angeben), für das Vollstreckungsverfahren beizuordnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
das ist alles verständlich und klar, wie sie es geschildert haben. Mein Bekannter hat mit dem Sozialarbeiter gesprochen. Dieser befürwortet ja den 2/3 Termin. Dieser sagte nun meinem Bekannten aber, das er selbst formlos auch noch mal einen Antrag auf Aussetzung der Strafe zum 2/3 Termin, an die Strafvollstreckungskammer stellen soll. Daher frage ich nun hier, ob Sie Ihm einfach die 2 oder 3 Sätze formulieren können. Da muss Inhaltlich nichts von der Strafe oder so enthalten sein. Die Stellungnahme der Sozialarbeiterin die ja positiv ist, wurde ja eh schon an die Strafvollstreckungskammer gesendet. Also bitte ich Sie nun nochmals um eine Antragsformulierung auf 2/3 Termin zu Aussetzung der Strafe auf Bewährung.
Vielen Dank
Senden Sie mir bitte seine Vollmacht per Email zu. Dann klären wir alles weitere.