Mein Arbeitnehmer (AN), 57 Jahre, vor 3 an einem Herz operiert, hat nun o.g. Antrag gestellt. Entsprechende Fragebogen der Agentur für Arbeit liegt mir nun vor.
Ich habe insgesamt 4 Arbeitnehmer. Aktuell befinden wir uns in Kurzarbeit.
Aufgrund diverser Differenzen über Jahre (respektloses Verhalten mir gegenüber, ebenfalls einer fachliche Stagnation und hoher Fehlerquote - dies alles schon vor seiner Herz-OP), wird o.g. AN im Fall von betrieblich nötigen Kündigungen als erster gehen müssen. Dieser Sachverhalt ist dem AN bewusst.
Bis auf diverse, regelmäßige Kontrolluntersuchungen ( 2 oder 3 x im Jahr)) und einem leicht erhöhten Krankenstand in 2019 - ca 20 Krankheitstage - ( Gründe der Arbeitsunfähigkeit werden mit als AG nicht genannt. Es handelte sich aber um Erkältungskrankheiten), war der AN uneingeschränkt arbeitsfähig.
Zum Sachverhalt des Antrags muss ich mich lt. dem Anschreiben der Bundesagentur nicht äußern.
Der Fragebogen der Bundesagentur zielt mit einfachen Fragen darauf hinaus, ob ich den AN aufgrund seiner Behinderung ( diese wird zwischen 30 und 50% liegen, war mir aber auch nicht bekannt) für eingeschränkt bei der Ausübung seiner Anstellung halte.
Dies ist definitiv nicht der Fall.
Fragen: 1. Wird die Agentur im Fall einer Ablehnung Ihre Entscheidung begründen und sich auf meine Aussagen berufen?
2. Kann der Arbeitnehmer bei einer möglichen Ablehnung des Antrags seitens der Agentur meine Stellungnahme einfordern?
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung Ihrer Angaben wie folgt:
1. Ja, gem. § 35 SGB X
ist ein ablehnender Bescheid mit einer Begründung zu versehen.
2. Der Arbeitnehmer kann diese Stellungnahme nicht von Ihnen verlangen, allerdings kann er diese gleichwohl im Rahmen eines ihm zustehenden Akteneinsichtrechts gegenüber der Behörde zur Vorbereitung einer Klage selber lesen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße!
Ergänzung vom Anwalt3. Juni 2020 | 12:11
zu 1. :
Die Behörde hat bei ihrer Entscheidung alle maßgeblichen Punkte zu berücksichtigen und kann sich in ihrer Begründung auch auf von Ihnen gelieferte Aussagen berufen.