Ich wohne in der 1. Etage bei einer Baugenossenschaft und habe den Antrag auf die Erlaubnis zur Montage von Rolläden/Aussenjalousien (fachgerecht!) gestellt (auf eigene Kosten).
Nun habe ich die Rückmeldung erhalten, dass der Vorstand mir eine solche Genehmigung nicht erteilt - was mich verwundert, da bereits mehrere Mietparteien (oberhalb des Erdgeschosses) Aussenrolladen besitzen.
Meine Frage: Habe ich ein Recht auf die Genehmigung oder darf man mir diese tatsächlich verwehren?
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RechtRecht Frage
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich haben Sie ein Recht auf Genehmigung, wenn keine berechtigten Interessen des Vermieters entgegenstehen (vgl. AG Zeitz: Urteil vom 16.09.1997 - 4 C 297/97
).
Es muss daher eine Abwägung Ihrer Interessen vornehmlich mit dem Interesse des Vermieters auf ein optisch nicht beeinträchtigtes Erscheinungsbild der Außenfassade des Gebäudes stattfinden. Wenn bereits Außenrolladen sogar in den höheren Etagen vorhanden sind und sichergestellt ist, dass die Anbringung der Jalousien so erfolgt, dass das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird und die baulichen Veränderungen so gering wie möglich gehalten werden, überwiegen hier meines Erachtens Ihre Interessen und die Genehmigung ist zu erteilen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.