Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Enkeltochter sollte einen Rechtsanwalt beauftragen, der ihre Ansprüche durchsetzt.
Da Ihre Tochter vermutlich derzeit nicht in der Lage sein wird, die Kosten dafür zu tragen, kann diese bei dem Amtsgericht ihres jetzigen Wohnortes Beratungshilfe beantragen. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, erhält sie einen Berechtigungsschein und kann dann einen Anwalt beauftragen.
Die Auskunft der angemessenen Kosten für die Unterkunft sind schon zutreffend und entsprechen den Kostenansätzen für angemessenen Wohnraum im Stadtgebiet Karlsruhe.
Es besteht aber die Möglichkeit, dass Kosten der Unterkunft auch übernommen werden können, wenn dieses im Einzelfall angemessen ist und das dürfte hier der Fall sein. Insofern sollte auf die Übernahme gedrungen werden.
Die Aussage, dass der Mietvertrag nicht unterschrieben werden darf, ist allerdings so nicht ganz zutreffend. Ihre Enkeltochter kann den Mietvertrag unterzeichnen; würde aber, vorausgesetzt eine Übernahme der tatsächlichen Kosten erfolgt nicht, bedeuten, dass eben nur diese auch übernommen werden. Die Differenz muss dann getragen werden.
Bedenken Sie aber, dass freiwillige Zahlungen auch von Ihnen auf eine Leistung an Ihre Enkeltochter angerechnet werde, so dass ich davon ausgehe, dass Sie Ihrer Enkeltochter nur ein Darlehen zur Verfügung stellen wollen. Ich rate dann dazu einen schriftlichen Darlehensvertrag zu schließen.
Es gibt auch noch weitere Nachteile, wenn der Mietvertrag unterzeichnet wird. Es werden, weil die Miete -derzeit-nicht angemessen ist, keine Leistungen zum Umzug, Renovierungskosten und/oder Mietkaution gewährt werden.
Es muss daher entweder eine andere Wohnung angemietet werden (leichter gesagt als getan) oder aber Ihre Enkeltochter sollte mit Unterstützung eines Anwaltes die Übernahme durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Kennen Sie einen Anwalt in der Schweinfurter Gegend der hierauf spezialisiert ist?
Sehr geehrter Ratsuchender,
setzen Sie sich bitte per Mail mit mir direkt in Verbindung. Ich werde Ihnen dann weitere Mtteilung machen.
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen sonnigen Restnachmittag und bedanke mich für die Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle