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Anspruch Maklerprovision

15. März 2019 11:30 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


13:00

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erläutern Sie mir die rechtliche Situation im nachfolgend geschilderten Fall.
Eine Immobilie wird sowohl durch den Eigentümer, als auch durch einen Makler angeboten. Ich suchte über ebay-Kleinanzeigen den Kontakt zu beiden Anbietern. Mittlerweile wird das Objekt durch einen anderen Makler angeboten, welcher nicht kontaktiert wurde. Der Eigentümer hingegen habt mich gestern (10 Wochen nach Erstkontakt) erneut angeschrieben.
Detaillierter zeitlicher Ablauf
Zuerst antwortete der Eigentümer, gefolgt mit dem Abstand von einem Tag der Makler. Daraufhin informierte ich den Makler, dass der Kontakt zum Eigentümer bereits hergestellt wurde. Vorsorglich widerrief ich in dieser Antwort-Email auch eine ggfs. entstandene Beauftragung.
Nachfolgend die Kommunikation:

01.01.2019
Interessent an Makler

Guten Abend nach ...,
bitte senden Sie mir die Grundrisse der Immobilie zu.

MfG
...

01.01.2019
Interessent an den Eigentümer
...
bitte senden Sie mir die Grundrisse der Immobilie zu.
MfG
...

01.01.2019
Eigentümer an den Interessenten

Hallo Herr ...,
erstmal ein Frohes Neues Jahr, wollen Sie nicht erstmal eine Besichtigung machen?
Ich kann Ihnen versichern, dass es sich lohnt:-) Dann können Sie gerne Unterlagen mitnehmen
Viele Grüße
...
Telefon ...

01.01.2019
Interessent an den Eigentümer

Hallo Frau ...,
Ihnen auch ein Frohes Neues Jahr.
Vielen Dank für Ihr Angebot. Eigentlich würde ich lieber die Grundrisse vorher sehen.
Google Earth kann man die Lage entnehmen. Gehören die Bäume komplett zu Ihrem Grundstück?
Ab wann würden Sie die Immobilie übergeben wollen?
Parallel zu Ihren Bemühungen wird Ihre Immobilie ebenfalls von einem Makler angeboten. Ich gehe davon aus, dass Sie etwaige Ansprüche eines Maklers vorab abklären.
MfG
...

01.01.2019
Eigentümer an den Interessenten

Hallo nochmal,
ja , parallel hat auch ein Makler unsere Immobilie Jedoch haben wir keinen Vertrag mit ihm. Somit ist es uns erlaubt:-) unsere Immobilie Provisionsfrei zu vermarkten So ist es auch mit unserem Makler vereinbart.
Natürlich stehen auf unserem Grundstück Bäume aber es stehen auch außerhalb des Grundstücks Bäume.
MfG
...

01.01.2019
Eigentümer an den Interessenten

Wenn ich Ihnen Grundrisse senden soll brauche ich Ihre Mailadresse ----

01.01.2019
Interessent an den Eigentümer

Anbei die Adresse:
...
Vielen Dank.
MfG
...

02.01.2019
Makler an Interessenten

Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihr Interesse am o. g. Objekt. Die Adresse entnehmen Sie bitte dem angefügten Exposé.
Bei Rückfragen oder Interesse an einem Besichtigungstermin melden Sie sich bitte unter ... bei uns im Büro.

Mit freundlichem Gruß
Auszubildene
...

02.01.2019
Interessent an Makler

Ich habe bereits den Kontakt zu den Eigentümern hergestellt. Somit benötige ich Ihre Dienstleistungen nicht und widerrufe die Inanspruchnahme Ihrer Tätigkeit.
Lt. Aussage der Eigentümer vermarkten diese die Immobilie in Eigenregie.

Mit freundlichen Grüßen
...

Hallo Herr ...,
wollte nur nochmal nachfragen , aus welchem Grund Sie sich nicht mehr gemeldet haben ? Von unserem Makler haben wir erfahren , dass Sie großes Interesse hatten.
Aber Sie beide etwas aneinander geraten sind. (Anmerkung Autor/ Interessent: Dies entspricht nicht den Tatsachen. Der einzige Kontakt war per Email, diesen finden Sie oben).
Dazu muss ich sagen es wäre sicherlich nicht zum Problem geworden, die Kosten mit dem Makler hätten wir geregelt.
Sehr Schade , dass Sie keine Besichtigung gemacht haben.
Nach wie vor kann ich nur sagen es lohnt sich.
Viele Grüße
...

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen,

15. März 2019 | 12:24

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

die Makler-Provision entsteht nur dann, wenn Sie die Kontaktdaten des Eigentümers und der Immobilie durch den Makler bekommen hätten. In ihrem Fall jedoch hatten Sie zwar den Makler angeschrieben, allerdings auch den Eigentümer, der sodann Ihnen die weiteren Informationen gab. Die Maklerprovision kann aus diesem Grund nicht anfallen, da der mögliche Vertragsschluss über die Informationen des Eigentümers entstanden wäre. Die Maklerprovision entsteht nur dann, wenn Sie die Kontaktdaten des Eigentümers und der Immobilie durch den Makler bekommen haben. In ihrem Fall jedoch hatten sie zwar den Makler angeschrieben, allerdings auch den Eigentümer, der sodann Ihnen die weiteren Informationen gab. Die Maklerprovision kann aus diesem Grund nicht anfallen, da der mögliche Vertragsschluss über die Informationen des Eigentümers gegangen wäre.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei dem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 15. März 2019 | 12:56

Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmeyer,
zunächst vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Gestatten Sie mir bitte eine Nachfrage zu: "... die Makler-Provision entsteht nur dann, wenn Sie die Kontaktdaten des Eigentümers und der Immobilie durch den Makler bekommen hätten.".
Zustandekommen der Kontaktdaten:
Name des Eigentümers:
- durch das eigene Inserat des Eigentümers am 01.01.
- geht nicht aus Makler-Email-Verkehr und nicht aus dem übersendeten Exposé des Maklers am 02.02. hervor
Adresse des Objektes:
- durch das Übersenden der Bauunterlagen sowie der Liegenschaftskarte (Straße und Lage des Objektes ersichtlich) durch den Eigentümer am 01.01.
- durch das übersendete Exposé des Maklers am 02.02.
- zusätzliche Information:
Die Lokalisierung (Identifizierung der Adresse) des Verkaufsobjektes fand bereits vor der Übersendung der Bauunterlagen vom Eigentümer sowie vor der Zusendung des Exposés vom Makler durch mich (Interessent) über Google Earth statt.
Dies kann indirekt aus dem Email-Verkehr entnommen werden (vgl. meine Nachricht vom 01.01. vor der Zusendung der Bauunterlagen/ Liegenschaftskarte durch den Eigentümer: 01.01.2019 Interessent an den Eigentümer Hallo Frau ..., Ihnen auch ein Frohes Neues Jahr. Vielen Dank für Ihr Angebot. Eigentlich würde ich lieber die Grundrisse vorher sehen. Google Earth kann man die Lage entnehmen. Gehören die Bäume komplett zu Ihrem Grundstück? Ab wann würden Sie die Immobilie übergeben wollen? Parallel zu Ihren Bemühungen wird Ihre Immobilie ebenfalls von einem Makler angeboten. Ich gehe davon aus, dass Sie etwaige Ansprüche eines Maklers vorab abklären. MfG ... ).

Ändert die dargestellte Informationsgewinnung bzgl. Kontaktdaten/ Eigentümer und Immobilie etwas an Ihrer Aussage zur Zahlung deiner Maklerprovision?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. März 2019 | 13:00

Sehr geehrter Fragesteller,

das ändert nichts daran, dass Sie die Daten zur Auffindbarkeit des Objektes bereits auch direkt durch den Eigentümer bekommen hatten

Insofern bleibt es bei den vorherigen Ausführungen, dass keine Zahlungsverpflichtung besteht.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und sich unsere Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

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