Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist grundsätzlich so, dass der Arbeitnehmer bei Krankheit so gestellt werden muss, als wenn er konkret gearbeitet hätte. Bei schwankender Arbeitszeit im Schichtsystem gilt die Arbeitszeit die ohne die Krankheit gearbeitet worden wäre, wenn bereits ein Dienstplan erstellt war. Ansonsten gilt der Durchschnitt aus der Vergangenheit, wobei in der Regel die letzten 3 Monate anzusetzen sind. Bei Ihnen hat der AG also Recht, wenn er die Stunden gutschreibt, die Sie auch konkret gearbeitet hätten. Wenn Sie an einem ohnehin arbeitsfreien Tag krank sind, erhalten Sie dafür keine Stunden auf dem Arbeitszeitkonto.
Ich bedauere Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
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