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Anrechnung Kindergeld auf anzurechnendes Einkommen Vater bei Bafög

30. November 2018 15:01 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Meine volljährige Tochter hat dieses Jahr Ihr Studium aufgenommen, Sie lebt im Studentenwohnheim. Gemäß Bafög Bescheid erhält sie 523 € Bafög. Mein Anzurechnender Anteil ist 126,— insgesamt also 649€ .Die Mutter muss nichts zahlen, Sie leitet aber die 194€ Kindergeld an meine Tochter weiter. Muss ich jetzt tatsächlich die 126€ zahlen oder wird das Kindergeld beim Gesamtbedarf (gemäß Düsseldorfer Tabelle € 735,—) berücksichtigt?Also € 735- € 194- € 523 und ich müsste nur €18 zahlen?

Danke für Ihre Hilfe und Grüße

30. November 2018 | 16:31

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Annahme ist zutreffend.

Das Kindergeld wird zwar bei der BaföG Berechnung nicht berücksichtigt, aber das Kindergeld, wird in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Dieses Kindergeld steht Ihrer Tochter zum Bestreitung ihres Lebensunterhalts auch zu. Diesem wird auch die Mutter gerecht, indem sie das Kindergeld an die Tochter weiterleitet.

Vom genannten Bedarf für ein volljähriges Kind, in Höhe 735,00 € wird das Kindergeld in voller Höhe und die BaföG-Leistungen in Abzug zu bringen.

Demzufolge sind Sie nur noch zur Zahlung von dem von Ihnen genannten Betrag verpflichtet.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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