Meine volljährige Tochter hat dieses Jahr Ihr Studium aufgenommen, Sie lebt im Studentenwohnheim. Gemäß Bafög Bescheid erhält sie 523 € Bafög. Mein Anzurechnender Anteil ist 126,— insgesamt also 649€ .Die Mutter muss nichts zahlen, Sie leitet aber die 194€ Kindergeld an meine Tochter weiter. Muss ich jetzt tatsächlich die 126€ zahlen oder wird das Kindergeld beim Gesamtbedarf (gemäß Düsseldorfer Tabelle € 735,—) berücksichtigt?Also € 735- € 194- € 523 und ich müsste nur €18 zahlen?
Das Kindergeld wird zwar bei der BaföG Berechnung nicht berücksichtigt, aber das Kindergeld, wird in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Dieses Kindergeld steht Ihrer Tochter zum Bestreitung ihres Lebensunterhalts auch zu. Diesem wird auch die Mutter gerecht, indem sie das Kindergeld an die Tochter weiterleitet.
Vom genannten Bedarf für ein volljähriges Kind, in Höhe 735,00 € wird das Kindergeld in voller Höhe und die BaföG-Leistungen in Abzug zu bringen.
Demzufolge sind Sie nur noch zur Zahlung von dem von Ihnen genannten Betrag verpflichtet.