Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
So wie Sie den Sachverhalt beschreiben, ist lediglich ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden, so dass Ihr Sohn die Fahrerlaubnis nach Ablauf des einen Monats wieder bekommt. Bei einem reinen Fahrverbot wird keine MPU angeordnet.
Bei der von Ihnen geschilderten Entziehung der Fahrerlaubnis handelt es sich offenkundig led. um eine vorläufige Entziehung. Ich gehe aufgrund des gestrigen Bußgeldbescheids also nicht davon aus, dass der Führerschein dauerhaft entzogen wurde und eine Sperrfrist angeordnet werden wird, sondern offenkundig wurde nur ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet, so dass eine MPU nicht in Betracht kommt.
Um abschließend ganz sicher zu sein, was die Behörden nun konkret unternommen haben, sollte Ihr Sohn rein vorsorglich Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt beantragen. Dafür steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Verfügung.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Diese Plattform kann und will den Gang zu einem Berufskollegen nicht ersetzen. Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich wünsche Ihnen alles Gute in dieser Angelegenheit!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
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