Sehr geehrter Ratsuchender!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte.
Eine Annullieung bzw. Aufhebung der Ehe kommt grds. nur unter ganz besonderen Voraussetzungen in Betracht, gem.§ 1314 BGB
.
Danach müßte zunächst ein Aufhebungsgrund vorliegen. In Ihrem Fall käme allenfalls, wie von Ihnen bereits angemerkt, arglistige Täuschung bei Eingehung der Ehe in Betracht.
Dies würde allerdings voraussetzen, dass es gerade der Täuschung bedurfte, um Sie in irgendeiner Weise zur Eingehung der Ehe zu bewegen und insbesondere, dass Ihre Frau auch in diesem Bewußtsein getäuscht hat.
Wenn ich Ihre Angwaben jedoch korrekt verstanden habe, so war die Ehe bereits beschlossen, bevor Ihre Frau Ihnen mitteilte, dass sie ein Kind erwartet.
Insofern verstehe ich es so, dass Sie die Ehe jedenfalls eingehen wollten, das Kind quasi als "Bonus" dazukam.
Verständlicherweise sind Sie enttäuscht über das Verhalten Ihrer Frau. Dennoch sehe ich hier unter Zugrundelegung Ihrer Angaben zunächst keinerlei Gründe für eine Eheaufhebung.
Eine Ehe kann nicht aufgrund einer Trennung kurz nach Heirat aufgehoben werden.
Insofern käme hier nur eine Scheidung in Frage.
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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