Sehr geehrter Fragesteller,
die Möglichkeit einer Klage gegen das Land NRW als Ihren Dienstherren besteht durchaus. Ich gehe davon aus, dass es Ihnen auch um die Abwendung einer möglichen Minderung des Ruhegehaltes des LBV im vorzeitigen Ruhestand geht. Der Versorgungsabschlag dürfte zwar nach der Rechtsprechung grundsätzlich verfassungsgemäß sein. Wenn die Gründe für den vorzeitigen Ruhestand jedoch aus der Sphäre des Dienstes herrühren (Dienstunfall), stehen die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen einen Versorgungsabschlag gut. Inwieweit der von Ihnen geschilderte Einzelfall als aus der Sphäre des Dienstes stammend eingestuft werden kann, ob also eine Dienstunfähigkeit aufgrund Dienstunfalls vorliegt, kann nur durch eine weitergehende Prüfung herausgefunden werden.
Die Anerkennung der Posttraumatischen Belastungsstörung als ein denkbarer Grund für eine Dienstunfähigkeit hat lange Zeit gedauert und ist mittlerweile akzeptiert, wenn auch im Einzelfall immer noch heftig umstritten.
Der von Ihnen geschilderte Vorfall müsste insoweit die wesentliche Ursache für ein PTBS darstellen.
Ich weise darauf hin, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage und Erfolgsaussichten einer Klage immer erst nach umfassender Sachverhaltsaufklärung möglich ist und die Beantwortung Ihrer Frage lediglich eine erste Orientierung bieten kann. Für eine vernünftige Beurteilung der Erfolgsaussichten ist insbesondere die Übersendung der den Fall betreffenden Dokumente unerlässlich. Beachten Sie bitte auch unbedingt die Einhaltung etwaiger Widerspruchsfristen bezüglich Ihnen zugegangener Bescheide.
Gerne dürfen Sie sich für eine umfassende Prüfung sowie ein etwaiges Widerspruchsverfahren bzw. eine Klage vor dem Verwaltungsgericht an mich wenden. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte die untenstehende E-mail-Adresse.
Vielen Dank für Ihre erste Einschätzung der von mir geschilderten Situation.
Ich selber hatte bis zu diesem ´Ereignis´ weder eine psychosomatische Vorerkrankung noch war ich bis dato wegen psychischer Belastungen aufgrund meines Job´s in Behandlung, bzw auffällig.
Auch in beiliegendem Gutachten wird mehrmals darauf hingewiesen das davon auszugehen sein, das meine Erkrankung von diesem oben genannten Einsatz sei.
Ein Frage hab ich aber noch:
Der Einsatz war am 26.05.2010. Ich bin natürlich zu diesem Zeitpunkt nicht von einer dauernden Dienstunfähigkeit ausgegangen und nach gestrigem Schreiben (Versetzung in den Ruhestand) meines Dienstherrn stellt sich für mich die Situation natürlich neu dar.
Wie sieht es jetzt mit der Verjährungsfrist aus?
Ist die Frage geklärt lasse Ihnen meine Unterlagen gerne umgehend zukommen und bedanke mich schon einmal recht Herzlich für Ihre Mühe.
Sehr geehrter Fragesteller,
bezüglich Ihrer Nachrfage zur Verjährungsfrist:
Es dürfte in Ihrem Fall die zweijährige Ausschlussfrist für die Meldung von Dienstunfällen gelten. Die Meldung kann also, falls noch nicht geschehen, noch fristgerecht vorgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schäfer
Rechtsanwalt