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Annerkannter Dienstunfall?

| 18. Juni 2011 16:18 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Schäfer

Guten Tag meine Damen und Herren,

Ich bin Beamter im mittleren Feuerwehrtechnischen Dienst der Stadt XXX in NRW sowie im Rettungsdienst eingesetzt.

Ich hatte am 26.05.2010 einen Einsatz(Rettungsdienst)der mich 3 Tage später (bei Eröffnung des Vorwurfs) so mitgenommen hat, das ich seit dem nicht mehr am Dienst teilnehmen konnte und trotz Psychologischer Betreuung nun am 01.08.2011 gem §33LBG NW in den Ruhestand versetzt werden soll.


Vorwurf:
Ich soll während der Fahrt mit dem Rettungswagen im Patientenraum versucht haben diese zu Vergewaltigen / Sexuell zu nötigen.

Seit diesem Vorwurf der Sexuellen Nötigung an einer 17 Jahre alten, minderjährigen Patienten habe ich jegliches Grundvertrauen in die Menschen verloren.
Ich habe Schlafstörungen, Verhaltensanomalien etc... und bin seit Eröffnung des Vorwurfs absolut nicht mehr in der Lage meinen Dienst oder sonstige Tätigkeiten in meinem Aufgabenbereich zu versehen.

Diagnose, vermutlich PTBS = Posttraumatische Belastungsstörung.

Ich bin seit dem Ereignis krank geschrieben. Und das ununterbrochen seit jetzt ungefähr einem Jahr.

Durch ´Verschleppung´ in meiner Sache hat sich das erste Verhör sowie Erkennungsdienstliche Erfassung seitens der Kriminalpolizei 3 Monate hinausgezögert. Danach hab ich fast nochmal 3 Monate auf eine Entscheidung des Staatsanwaltes gewartet und nur durch eine vielleicht glückliche Fügung des Schicksals bin ich nicht angeklagt bzw. verurteilt worden.
Mir wurde am Anfang des Verfahrens in Anwesenheit von 6 Zeugen seitens der Stadt versprochen eine Gegenanzeige auf Verleumdung zu sowie weitere Unterstützung (Verdienstausfall etc)zugesagt die aber später (nach Einstellung des Verfahrens)ohne Angaben von Gründen nie statt gefunden hat.

Entsprechende Gutachten des Amtsarztes sowie Psychologen liegen vor.

Besteht die Möglichkeit meinen Dienstherren zu verklagen, mit dem Ergebnis einer anerkannten Dienstunfähigkeit?

Ich bin Rechtschutzversichert.

Ich bitte um eine kurze Einschätzung Ihrerseits ob die Möglichkeit besteht das Sie für mich tätig werden und wie die Aussichten hierbei ungefähr sind.

Sehr geehrter Fragesteller,

die Möglichkeit einer Klage gegen das Land NRW als Ihren Dienstherren besteht durchaus. Ich gehe davon aus, dass es Ihnen auch um die Abwendung einer möglichen Minderung des Ruhegehaltes des LBV im vorzeitigen Ruhestand geht. Der Versorgungsabschlag dürfte zwar nach der Rechtsprechung grundsätzlich verfassungsgemäß sein. Wenn die Gründe für den vorzeitigen Ruhestand jedoch aus der Sphäre des Dienstes herrühren (Dienstunfall), stehen die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen einen Versorgungsabschlag gut. Inwieweit der von Ihnen geschilderte Einzelfall als aus der Sphäre des Dienstes stammend eingestuft werden kann, ob also eine Dienstunfähigkeit aufgrund Dienstunfalls vorliegt, kann nur durch eine weitergehende Prüfung herausgefunden werden.
Die Anerkennung der Posttraumatischen Belastungsstörung als ein denkbarer Grund für eine Dienstunfähigkeit hat lange Zeit gedauert und ist mittlerweile akzeptiert, wenn auch im Einzelfall immer noch heftig umstritten.
Der von Ihnen geschilderte Vorfall müsste insoweit die wesentliche Ursache für ein PTBS darstellen.

Ich weise darauf hin, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage und Erfolgsaussichten einer Klage immer erst nach umfassender Sachverhaltsaufklärung möglich ist und die Beantwortung Ihrer Frage lediglich eine erste Orientierung bieten kann. Für eine vernünftige Beurteilung der Erfolgsaussichten ist insbesondere die Übersendung der den Fall betreffenden Dokumente unerlässlich. Beachten Sie bitte auch unbedingt die Einhaltung etwaiger Widerspruchsfristen bezüglich Ihnen zugegangener Bescheide.

Gerne dürfen Sie sich für eine umfassende Prüfung sowie ein etwaiges Widerspruchsverfahren bzw. eine Klage vor dem Verwaltungsgericht an mich wenden. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte die untenstehende E-mail-Adresse.

Rückfrage vom Fragesteller 18. Juni 2011 | 18:29

Vielen Dank für Ihre erste Einschätzung der von mir geschilderten Situation.
Ich selber hatte bis zu diesem ´Ereignis´ weder eine psychosomatische Vorerkrankung noch war ich bis dato wegen psychischer Belastungen aufgrund meines Job´s in Behandlung, bzw auffällig.
Auch in beiliegendem Gutachten wird mehrmals darauf hingewiesen das davon auszugehen sein, das meine Erkrankung von diesem oben genannten Einsatz sei.

Ein Frage hab ich aber noch:
Der Einsatz war am 26.05.2010. Ich bin natürlich zu diesem Zeitpunkt nicht von einer dauernden Dienstunfähigkeit ausgegangen und nach gestrigem Schreiben (Versetzung in den Ruhestand) meines Dienstherrn stellt sich für mich die Situation natürlich neu dar.

Wie sieht es jetzt mit der Verjährungsfrist aus?

Ist die Frage geklärt lasse Ihnen meine Unterlagen gerne umgehend zukommen und bedanke mich schon einmal recht Herzlich für Ihre Mühe.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Juni 2011 | 19:39

Sehr geehrter Fragesteller,

bezüglich Ihrer Nachrfage zur Verjährungsfrist:
Es dürfte in Ihrem Fall die zweijährige Ausschlussfrist für die Meldung von Dienstunfällen gelten. Die Meldung kann also, falls noch nicht geschehen, noch fristgerecht vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schäfer
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 20. Juni 2011 | 08:29

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