Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die disziplinar- und besoldungsrrechtlichen Konsequenzen eines unerlaubten Fernbleibens vom Dienst variieren stark je nach den Umständen des Einzelfalles.
Mögliche Konsequenzen eines Disziplinarverfahrens reichen von einem förmlichen Verweis bis hin zum Widerruf des Beamtenstatus sowie dem Entfernen aus dem Dienst. Darüber hinaus verlieren Beamte für die Zeit des unerlaubten Fernbleibens Ihren Anspruch auf Erhalt der Bezüge.
Wird im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ein Dienstvergehen bejaht, wird in der sog. Disziplinarverfügung die Disziplinarmaßnahme ausgesprochen.
Sollte eine härtere Disziplinierung drohen (z.B. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis), so würde eine sog. Disziplinarklage gegen Sie erhoben. Hierüber werden Sie grundsätzlich unterrichtet; vgl. § 20 II BDG.
Jedenfalls im Falle einer solchen Disziplinarklage empfehle ich Ihnen aufgrund der möglicherweise weitreichenden Folgen anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen