Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Auf keinen Fall sollten Sie auf entsprechenden Anhörungsbogen reagieren (soweit die persönlichen DAten stimmen). Jedenfalls dürfen Sie nichts zur Sache sagen und erst nach anwatlicher Prüfung entscheiden ob und in welchem Umfang Sie sich einlassen wollen.
Ich kann es nicht abschließend ohne Akte sagen, aber 35 Tagessätze halte ich für denkbar. Nach Akteneinsicht wäre genau zu prüfen, ob man bei den Vorwürfen überhaupt genügend Nachweise hat. Dies würde ich gerne mit Ihnen im Rahmen einer weiteren Vertretung erörtern.
Ein solches Ermittluhgsverfahren kostet groß 500,00 € (ohne etwaige Einstellungsgebühren oder etwaigen Mehraufwand über die Regel hinaus).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen