Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Anklagefrist (Fahren ohne Führerschein)

20. Oktober 2006 13:07 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Hallo,
am 05.08.2005 habe ich einen Unfall verursacht. Das dumme dabei ist, dass ich nicht im Besitz eines Führerscheins bin und dies auch noch nie war.

Die herbeigerufene Polizei hat meine Daten aufgenommen. Statt der erwarteten Vorladung habe ich jedoch nur einen Beschuldigtenfragebogen erhalten. Auf diesem habe ich die Straftat ohne weiteres zugegeben.

Mittlerweile ist es Oktober 2006 und ausser dem Fragebogen habe ich nichts weiter von der Sache gehört. Bis wann kann ich mit eine Anklage rechnen bzw. gibt es eine Anklagefrist, die evtl. verjährt ist? Ich kann mir das zwar nicht so recht vorstellen, aber vielleicht habe ja auch ich mal Glück :-)

Info: ausser einer Leitplanke ist nichts und niemand zu schaden gekommen und die Tat wurde zugegeben.

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

eine explizite Frist, innerhalb derer Anklage erhoben werden müsste (oder ein Strafbefehl beantragt werden müsste), gibt es im deutschen Strafprozessrecht nicht. Die Ermittlungsbehörden haben Zeit für ihre Ermittlungen.
Es gibt jedoch den sogenannten Beschleunigungsgrundsatz, der besagt, dass Verfahren zügig und effizient vorangetrieben werden müssen.
Dieser ist in ihrem Fall jedoch noch nicht ansatzweise verletzt. Der Unfall liegt ca. neun Wochen zurück. Nach meinen Erfahrungen ist es sehr schnell, wenn zwei Monate nach dem Beginn der Ermittlungen Anklage erhoben wird, meistens dauert es länger, wobei das aber natürlich auch von den jeweiligen Taten, dem Umfang der Ermittlungen und dem jeweiligen Arbeitsanfall in der Justiz zusammenhängt. Aber gerade aus diesen Gründen ist eben keine starre Frist im Gesetz, bis wann Anklage erhoben werden müsste.
Sie werden also mit Sicherheit noch etwas von der Sache hören.
Sollten Sie in dieser Sache anwaltliche Vertretung und Beratung wünschen, können Sie sich gern an mich wenden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst weiterhelfen
und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Hensdiek
Rechtsanwalt

Volker Hensdiek
Rechtsanwalt, Mediator, Deeskalationstrainer
Goldstraße 10
33602 Bielefeld
Tel. 0521/404 25 25
Fax 0521/404 25 01

Rückfrage vom Fragesteller 20. Oktober 2006 | 13:50

Vielen Dank für die schnelle Antwort,
die Tat liegt nicht 9 Wochen sondern 12 Monate zurück! Das ganze kommt mir mittlwerweile ein bissl komisch vor. Sollte ich einfach mal nachhaken oder abwarten?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Oktober 2006 | 14:08

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

entschuldigen Sie, ich hatte nur August wahrgenommen und nicht, dass das schon letztes Jahr war.
Dass Sie seit über einem Jahr nichts gehört haben, ist ungewöhnlich , angesichts dessen könnte es wirklich sein, dass Ihre Sache in Vergessenheit geraten ist.
Ich rate Ihnen, nichts zu tun, da Ihnen das Nachhaken nichts bringt außer, dass man sich Ihrer wieder erinnert. Bedenken Sie, dass seit
der Zusendung des Beschuldigtenfragebogens die Verjährungsfrist für die Ahndung der Tat läuft.

Mit freundlichen Grüßen

Hensdiek
Rechtsanwalt

Volker Hensdiek
Rechtsanwalt, Mediator, Deeskalationstrainer
Goldstraße 10
33602 Bielefeld
Tel 0521/404 25 25
Fax 0521/404 25 01

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER