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Ankaufsplattform Zoxs hält sich nicht an eigene Bearbeitungszeiten

| 22. Mai 2023 16:26 |
Preis: 48,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Am 26.03.2023 hatte ich auf der Onlineplattform ein Objektiv verkauft. Zu diesem Zeitpunkt war mir bereits bekannt, dass das Ankaufsportal Bearbeitungsrückstände hat, angegeben wurden 25 Werktagen. Dem habe ich zugestimmt. Laut Sendungsverfolgung kam das Paket am 29.03.2023 an. Ohne den Kunden darüber zu informieren würde die Bearbeitungszeit auf 30 Werktagen erhöht. Sonn- und Feiertage würden berücksichtigt und somit sollte am 08.05.2023 die Bearbeitung für mein Produkt starten. Mit wöchentlichen Updates hatte man den Bearbeitungsfortschritt als Prozentangabe mitverfolgen können. Einmal war mein Fortschritt bei 83%, einige Tage später reduziert auf 70%. 2x hintereinander lag dieser bei 93,5%. Erneut hatte ich festgestellt, dass die Bearbeitungsdauer auf 35 Werktagen erhöht wurde. Inzwischen sind die Bearbeitungszeiten auf 40 Werktagen erhöht worden. Gemäß AGBs soll das Porto für den Rückversand von 4,95 eigenständig getragen werden. Nach einer schriftlichen Reklamation hätte man mir mitgeteilt, dass das Bearbeitungsfenster für mein Produkt "voraussichtlich der 24.05.2023" sein wird. Demnach sind wir bei 43 Werktagen. Meine Anfrage, ob man kulanterweise auf die Portokosten verzichten kann (sollte man auf keinen Nenner kommen), da die Bearbeitungszeiten inzwischen unverhältnismäßig sind, wurden mit der Begründung "Mehrere Kunden sind davon betroffen, wir behandeln alle gleich" abgelehnt.
Ich habe die Verzögerung und die Rückstände nicht zu verantworten. Sehe nur nicht ein die Portokosten für mehrmals nicht eingehaltene Bearbeitungszeiträume zu bezahlen.

22. Mai 2023 | 18:27

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Gut, ich kenne jetzt nicht Ihren Vertrag mit denen und man müsste prüfen, ob die AGBs wirksam in diesen mit einbezogen worden sind, aber jedenfalls ein Ersatz der Portokosten sehe ich leider nicht. Im Einzelnen:

Denn dazu braucht man eine Anspruchsgrundlage und die besteht zwar hinsichtlich etwaigen Verzugsschadensersatz, aber die Portokosten sind als sowieso-Kosten nicht davon betroffen. Die wären also so oder so zu zahlen gewesen und wurden schließlich auch gezahlt.

Das ist also kein ursächlich entstandener Schaden beruht auf der Pflichtverletzung im Sinne der langen Bearbeitungszeit. Wenn jetzt aber z. B. Ihnen durch die verzögerte Bearbeitung ein Gewinn (teilweise) entgangen ist, könnte das z. B. gelten gemacht werden.

Möglicherweise gilt bei dem Vorliegen eines Rücktrittsrechts etwas anderes hinsichtlich der Portokosten, aber dann müsste man erst einmal eine letzte Frist dahingehend setzen, dass man ansonsten für den Fall, dass die Frist wiederholt nicht eingehalten wird, vom Vertrag zurücktritt. Dann wäre jedenfalls ein Ersatz der Portokosten denkbar.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Bewertung des Fragestellers 24. Mai 2023 | 00:16

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Schnelle Antwort, leider nicht die Antwort die ich mir gewünscht habe, aber man kann nicht immer Recht behalten. Freut mich jedoch, dass das beantwortet wurde

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 24. Mai 2023
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