Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gut, ich kenne jetzt nicht Ihren Vertrag mit denen und man müsste prüfen, ob die AGBs wirksam in diesen mit einbezogen worden sind, aber jedenfalls ein Ersatz der Portokosten sehe ich leider nicht. Im Einzelnen:
Denn dazu braucht man eine Anspruchsgrundlage und die besteht zwar hinsichtlich etwaigen Verzugsschadensersatz, aber die Portokosten sind als sowieso-Kosten nicht davon betroffen. Die wären also so oder so zu zahlen gewesen und wurden schließlich auch gezahlt.
Das ist also kein ursächlich entstandener Schaden beruht auf der Pflichtverletzung im Sinne der langen Bearbeitungszeit. Wenn jetzt aber z. B. Ihnen durch die verzögerte Bearbeitung ein Gewinn (teilweise) entgangen ist, könnte das z. B. gelten gemacht werden.
Möglicherweise gilt bei dem Vorliegen eines Rücktrittsrechts etwas anderes hinsichtlich der Portokosten, aber dann müsste man erst einmal eine letzte Frist dahingehend setzen, dass man ansonsten für den Fall, dass die Frist wiederholt nicht eingehalten wird, vom Vertrag zurücktritt. Dann wäre jedenfalls ein Ersatz der Portokosten denkbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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