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| 10. März 2008 16:38 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

In einer Wohnungseigentumsanlage endet demnächst der Verwaltervertrag durch Zeitablauf. Ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung für die Einholung von Vergleichsangeboten durch den Beirat erforderlich? Wenn kein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich ist muss dann mehrheitlich im Beirat beschlossen werden Vergleichsangebote einzuholen?

10. März 2008 | 17:26

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
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Sehr geehrter Ratsuchender,


der Beirat ist auf den Beschluss nicht angewiesen; er hat auch von sich aus mehreree Angebote einzuholen, da ihm die Aufgabe obliegt, wirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten und dazu gehört auch die Einholung der Vergleichsangeboten, da ansonsten die Funktion so nicht gewährleistet werden kann.


Liegt hingegen sogar noch ein Beschluss vor (ein Mehrheitsbeschluss ist, sofern die Teilungserklärung nichts Gegenteiliges ausweist, ausreichend) MUSS der Beirat erst recht die Angebote einholen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht